Sitzungsprotokolle der Bezirksvertretung des 20. Bezirks
Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle 52 Bezirksrät*innen vertreten sind. Die Bezirksvertretung tagt mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr. Jede Sitzung der Bezirksvertretung ist öffentlich.
Kommende Sitzungen
Protokolle und Anträge als Download
Die Protokolle werden jeweils nach Ablauf der Auflagefrist in der 6. Woche nach der Sitzung veröffentlicht. Sie liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bezirksvorstehung Brigittenau auf und stehen als Download zur Verfügung.
Protokolle und Anträge 2023
Protokolle und Anträge 2022
- Protokoll vom 14. Dezember 2022: 187 KB PDF
- 16. November 2022
- 14. September 2022
- 15. Juni 2022
- 18. Mai 2022
- 16. März 2022
- 16. Februar 2022
Protokolle 2021
- 15. Dezember 2021: 143 KB PDF
- Protokoll und Anträge vom 17. November 2021
- 15. September 2021: 244 KB PDF
- 23. Juni 2021: 156 KB PDF
- 19. Mai 2021: 186 KB PDF
- 17. März 2021: 153 KB PDF
- 17. Februar 2021: 180 KB PDF
Protokolle 2020
- 16. Dezember 2020: 226 KB PDF
- 18. November 2020: 169 KB PDF
- 16. September 2020: 144 KB PDF
- 17. Juni 2020: 375 KB PDF
- 19. Februar 2020: 179 KB PDF
Protokolle 2019
- 18. Dezember 2019: 144 KB PDF
- 20. November 2019: 271 KB PDF
- 18. September 2019: 259 KB PDF
- 19. Juni 2019: 194 KB PDF
- 15. Mai 2019: 238 KB PDF
- 20. März 2019: 248 KB PDF
- 20. Februar 2019: 131 KB PDF
Ablauf der Sitzungen
In der Sitzung der Bezirksvertretung werden Geschäftsstücke behandelt, Anfragen an den*die Bezirksvorsteher*in gerichtet und Mitteilungen sowie Bekanntmachungen verlautbart.
Darüber hinaus hat jeder*jede Bezirksrät*in das Recht, in der Sitzung der Bezirksvertretung schriftliche Anträge einzubringen. Über die Anträge wird debattiert und abgestimmt. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen der Fachdienststellen eingeholt werden. Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder Dienststellen wie zum Beispiel Stadträt*innen oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von 8 Wochen müssen diese antworten. Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.
Weiterführende Informationen

Bezirksvorstehung Brigittenau
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