Baumschutz und Baumentfernungen am Alsergrund

Eine saisonal zusammengefasste Liste informiert über geplante Rodungen und Ersatzpflanzungen im 9. Bezirk.
Jänner bis Dezember 2020 (175 KB PDF)
Bewilligung zur Baumentfernung
Eine Baumentfernung ist genehmigungspflichtig. Der Antrag kann per Online-Formular oder einem formlosen Schreiben an das Magistratische Bezirksamt gestellt werden.
Das Wiener Baumschutzgesetz betrifft alle Bäume in Wien, auch private. Es gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern gemessen in 1 Meter Höhe. Ausnahmen bilden Obstbäume, Bäume in Kleingärten und Bäume in Forsten.
Weiterführende Informationen

Bezirksvorstehung Alsergrund
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