Sitzungsprotokolle der Bezirksvertretung des 9. Bezirks
Die Bezirksvertretung ist das Gremium, in dem alle 40 Bezirksrät*innen vertreten sind. Die Bezirksvertretung tagt mindestens ein Mal in jedem Vierteljahr. Jede Sitzung der Bezirksvertretung ist öffentlich.
Kommende Sitzungen
Sitzungsprotokolle als Download
Die Protokolle werden jeweils nach Ablauf der Auflagefrist in der 6. Woche nach der Sitzung veröffentlicht. Sie liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Bezirksvorstehung Alsergrund auf und stehen als Download zur Verfügung.
2022
- 14. Dezember 2022: 384 KB PDF
- 21. September 2022: 321 KB PDF
- 22. Juni 2022: 321 KB PDF
- 6. April 2022: 100 KB PDF
- 23. März 2022: 299 KB PDF
2021
- 15. Dezember 2021: 421 KB PDF
- 3. November 2021: 190 KB PDF
- 22. September 2021: 631 KB PDF
- 23. Juni 2021: 515 KB PDF
- 28. April 2021: 471 KB PDF
- 3. März 2021: 680 KB PDF
2020
- 16. Dezember 2020: 255 KB PDF
- 16. November 2020: 390 KB PDF
- 23. September 2020: 484 KB PDF
- 24. Juni 2020: 585 KB PDF
- 4. März 2020: 364 KB PDF
- 9. Jänner 2020: 110 KB PDF
2019
- 11. Dezember 2019: 517 KB PDF
- 25. September 2019: 205 KB PDF
- 26. Juni 2019: 476 KB PDF
- 10. April 2019: 217 KB PDF
- 20. Februar 2019: 203 KB PDF
2018
- 12. Dezember 2018: 260 KB PDF
- 26. September 2018: 155 KB PDF
- 27. Juni 2018: 249 KB PDF
- 25. April 2018: 153 KB PDF
- 21. Februar 2018: 315 KB PDF
- 17. Jänner 2018: 94 KB PDF
Ablauf der Sitzungen
In der Sitzung der Bezirksvertretung werden Geschäftsstücke behandelt, Anfragen an den*die Bezirksvorsteher*in gerichtet und Mitteilungen sowie Bekanntmachungen verlautbart.
Darüber hinaus hat jeder*jede Bezirksrät*in das Recht, in der Sitzung der Bezirksvertretung schriftliche Anträge einzubringen. Über die Anträge wird debattiert und abgestimmt. Die Mitglieder können auch beschließen, den Antrag in einem Ausschuss oder in einer Kommission zu beraten. Hier können Meinungen der Fachdienststellen eingeholt werden. Anträge, die mit einer einfachen Stimmenmehrheit angenommen wurden, werden an die zuständigen Personen oder Dienststellen wie zum Beispiel Stadträt*innen oder Magistratsabteilungen weitergeleitet. Innerhalb von 8 Wochen müssen diese antworten. Da ein Antrag eine Willensbekundung der Bezirksvertretung und kein unmittelbarer Auftrag ist, wird die Realisierung überprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anträge aus finanziellen, technischen, administrativen oder anderen Gründen nicht verwirklicht werden können, obwohl sie beschlossen wurden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen nachzulesen.
Weiterführende Informationen

Bezirksvorstehung Alsergrund
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