Alsergrunder Kultursommer 2023 - Förderung
Vom 1. Juli bis zum 31. August 2023 findet der 3. Alsergrunder Kultursommer statt. Der 9. Bezirk fördert dafür Projekte lokaler Künstler*innen mit 40.000 Euro. Die Einreichfrist ist vorbei.

Bezirksvorsteherin Saya Ahmad lädt auch 2023 zum Alsergrunder Kultursommer ein.
Der Alsergrunder Kultursommer fördert lokale Künstler*innen und macht Kunst und Kultur im öffentlichen Raum für alle zugänglich und erlebbar.
Die Pandemie und die aktuellen Teuerungen der Energiepreise treffen die Kunst- und Kulturszene besonders hart. Der Bezirk greift deshalb Alsergrunder Künstler*innen unter die Arme. Gleichzeitig wird im Rahmen des Kultursommers ein niederschwelliges kulturelles Angebot zur Verfügung gestellt. Denn der Besuch von Kunst- und Kulturveranstaltungen soll nicht von der Höhe des Einkommens abhängen.
40.000 Euro Budget
Der Alsergrunder Kultursommer ist eine Plattform, um die eigene Kunst in Form von Konzerten, Ausstellungen, Lesungen, Theateraufführungen und weiteren kulturellen Events an öffentlichen Plätzen im 9. Bezirk zu präsentieren.
2023 steht für den Alsergrunder Kultursommer ein Budget von 40.000 Euro zur Verfügung.
Projektförderung - Nachlese
Der Einreichzeitraum für Förderungen für den Kultursommer 2023 war von 19. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023.
Die Anträge werden in den zuständigen Kommissionen behandelt. Die Bewerber*innen werden rechtzeitig benachrichtigt.
Wichtiger Hinweis: Alle Unterlagen mussten in einem Mail gesammelt an kultursommer@bv09.wien.gv.at vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Alle Unterlagen mussten als PDF-Datei gesendet werden. Anträge, die unvollständig oder zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht wurden, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Wer konnte teilnehmen?
- Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien
- Unternehmen mit Firmensitz in Wien
- Vereine mit Sitz in Wien
- Sonstige Institutionen mit Sitz in Wien
Weitere Voraussetzungen
- Die Veranstaltungen müssen im 9. Bezirk im öffentlichen Raum stattfinden.
- Bei den Veranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Corona-Bestimmungen.
- Die Bezirksvorstehung wickelt die Einreichungen und die Koordination der Veranstaltungen ab. Die Bewilligung der Förderungen liegt bei der Kultur- und Wissenschaftskommission.
- Künstler*innen müssen Bewilligungen selbst einholen und allfällige Amtswege selbst erledigen. Sie sind auch für die Organisation und Umsetzung der Veranstaltungen verantwortlich.
Einreichunterlagen
Die für die Einreichung notwendigen Formulare und Unterlagen stehen als Download zur Verfügung.
- Factsheet Kultursommer - wichtige Informationen zu Einreichprozess, Förderkriterien und Abwicklung des Kultursommers: 336 KB PDF
- Checkliste Einreichung - Überblick über die erforderlichen Dokumente und Schritte zur Einreichung: 307 KB PDF
- Antrag - Unterlagen und Formulare
- Ansuchen
- Kalkulation (bis 5.000 Euro)
- Kalkulation (ab 5.001 Euro)
- Einverständniserklärung
- Nachweise
- Kopie des Meldezettels - wenn Antragsteller*in eine Einzelperson ist
- Vereinsregisterauszug - wenn Antragsteller*in ein Verein ist
- Firmenbuchauszug - wenn Antragsteller*in eine Firma ist
Als Unterstützung und Orientierungshilfe bei der Antragsstellung gibt es eine Mustereinreichung:
- Mustereinreichung: 547 KB PDF
Kontakt
Bei Fragen zu den Formularen, Kriterien und Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung Alsergrund telefonisch unter +43 1 4000-09110 oder per E-Mail an kultursommer@bv09.wien.gv.at Auskunft.
Weiterführende Informationen

Bezirksvorstehung Alsergrund
Kontaktformular