Neue Schanigarten-Regelung für ganzjährigen Betrieb
Bereits seit 2020 dürfen Gastronomiebetriebe Schanigärten auch im Winter betreiben. Diese Sonderregelung wurde nun evaluiert. Auf dieser Basis hat die Stadt Wien in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Wien eine Systemumstellung der Schanigarten-Regelung erarbeitet.
Bisher konnten Gastronomiebetriebe sowohl Winter- als auch Sommer-Schanigärten nur in unterschiedlicher Größe errichten und separat bewilligen lassen. Mit der neuen Regelung ersparen sich die Gastronom*innen den zeit- und kostenaufwendigen Auf- und Abbau der Schanigärten.
Auch die Stadt Wien hat langfristig einen geringeren Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der Differenzierung von Winter- und Sommerschanigärten. Gleichzeitig werden bessere Kontrollmöglichkeiten für die Behörden geschaffen.
Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke: "Die neue Schanigarten-Regelung ist eine Win-Win-Situation für die Wiener Gastronomie und die Stadt Wien. In Zukunft können die Menschen das ganze Jahr über entspannte Schanigarten-Atmosphäre genießen, während die Stadt deutlich effektivere Kontrollmöglichkeiten für die Einhaltung der Vorgaben erhält. Damit tragen wir zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei."
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Eigenverantwortung für Wirt*innen
Gerade in einer Metropole wie Wien ist der öffentliche Raum begrenzt und damit wertvoll. Mit der Möglichkeit, Schanigärten ganzjährig zu betreiben, gehen daher künftig auch strengere Regelungen bezüglich des Betriebs für die Wirt*innen einher. So muss ein Schanigarten im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein und darf auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Außerdem müssen Gastronom*innen zukünftig auch in ihren Schanigärten für ein gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen. Sie sind sonst dazu verpflichtet, die Nutzung des Schanigartens einzuschränken oder einzustellen. Mit diesen Vorgaben soll Konflikten möglichst vorgebeugt werden.
Wirkungsvollere Gesetzesvollziehung für Behörden
Mit der neuen Schanigarten-Regelung werden die Behörden mit mehr Befugnissen ausgestattet. Bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel die Betriebspflicht) kann dem Gastronomiebetrieb etwa die Bewilligung für den Schanigarten für mindestens 6 Monate entzogen werden. Dafür genügen künftig bereits behördlich festgestellte Übertretungen, während bisher rechtskräftige Strafen erforderlich waren.
Um die Wirksamkeit der neuen Regelung zu überprüfen, wird ein Kontrollteam in den kommenden 3 Jahren intensiv die neue Systematik überwachen. Dies soll eine spätere Evaluierung und Nachschärfungen ermöglichen.
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wien.gv.at-Redaktion
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