    {
    "title": "Haltung und Zucht von Wildtieren (Exoten) – Meldung",
    "uid": "5f4f1d2e-b856-4213-9f56-682441303b5d",
    "description": "Wildtiere, die im Sinne des Österreichischen Tierschutzgesetzes besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen nur aufgrund einer Anzeige bei der Behörde gehalten werden.",
    "geo": {
        "type": "Feature",
        "geometry": {
            "type": "Point"
        },
        "properties": {}
    }
}