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    "title": "Aufstellung von einfachen fliegenden Bauten und Anlagen in Volksbelustigungsorten - Anzeige",
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    "description": "Für Veranstaltungen im Umherziehen (z. B. fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe) ist einmalig eine persönliche Bewilligung erforderlich.",
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