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    "title": "Baubehördliche Auftragsverfahren",
    "uid": "3f509c33-0a1a-4cdb-910e-a126ff599471",
    "description": "Erlangt die Behörde Kenntnis von einem vorschriftswidrigen Bauzustand bzw. einer vorschriftswidrigen Benützung kann die Behörde die Behebung von Baugebrechen bzw. die Einstellung der widmungswidrigen Nutzung anordnen.",
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