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    "title": "Antrag auf eine Vergütung gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950",
    "uid": "f5f60a9c-99f3-4512-a803-592b2a397ede",
    "description": "Wenn ein*e Dienstnehmer*in vom Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15) abgesondert, das heißt, unter Quarantäne gestellt, wurde, muss der*die Dienstgeber*in das Entgelt weiterzahlen. Dafür kann sie oder er eine Vergütung beantragen.",
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