An- und Abmeldung von Lehrpersonen und Fahrzeugen in Fahrschulen - Antrag
Allgemeine Informationen
An- und Abmeldung von Lehrpersonal
Die MA 65 muss über den Einsatz und das Ausscheiden des Lehrpersonals in der Fahrschule informiert werden.
Fahrlehrausweis
Der Fahrlehrausweis im Scheckkartenformat muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Wohnsitzbehörde) beantragt werden. Bereits vor dem 1. Jänner 2024 ausgestellte Fahrlehrausweise bleiben weiterhin gültig und gelten als Fahrlehrausweise im Sinne des § 117. Betroffene Personen können bei der Bezirksverwaltungsbehörde jederzeit die Ausstellung eines Fahrlehrausweises gemäß § 117 beantragen. In diesen Fällen muss der bisherige Ausweis abgegeben werden.
An- und Abmeldung von Fahrzeugen
(Neu)anmeldungen das Ausscheiden von Fahrschulfahrzeugen müssen der MA 65 gemeldet werden (§112 Abs. 1a KFG)
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fahrschulen
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: fahrschulen@ma65.wien.gv.at
Ansprechperson:
Verena Partsch
Telefon: +43 1 4000-38316
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Erforderliche Unterlagen
Der formlose Antrag auf An- bzw. Abmeldung kann schriftlich, persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 4000-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.
Kosten und Zahlung
Fahrlehrausweis:
- 21 Euro Antragsgebühr
- 21 Euro Zeugnisgebühr
- 26 Euro Verwaltungsabgabe
- 48,80 Euro Kostenersatz Fahrlehrausweis
Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.
Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten: Der Bearbeitungsaufwand der Behörde wird erleichtert, wenn die Unterlagen per E-Mail oder Fax übermittelt werden.
Kontakt
Ihre Meinung ist gefragt
Helfen Sie uns, unsere Inhalte zu verbessern. Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit dieser Seite sind.
Diesen Inhalt teilen
Diesen Inhalt einbetten
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 24.09.2025, 13.26 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: d379ce16-7fd6-49bb-88cb-47441e4c9791
- Maschinenlesbare Version: JSON
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.