Errichtung einer Radabstellanlage - Antrag

Allgemeine Informationen

Eine Radabstellanlage ist eine auf öffentlichen Plätzen und Straßen errichtete Anlage zum sicheren Abstellen von Fahrrädern und zur öffentlichen Benützung vorgesehen. Sie werden von der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) errichtet und erhalten. Adresswünsche für die Errichtung von Radabstellanlagen können zwecks Antragstellung der MA 28 mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stellen

Informationen:

Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und KundInnenzentrum der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erteilung der Bewilligung:

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Die MA 28 benötigt zur Beurteilung Ihres Anliegens folgende Informationen:

  • Adresse, an der die Radabstellanlage errichtet werden soll
  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Kostenträger für die Errichtung der Anlage
  • Zum besseren Verständnis des potenziellen Standortes sollte dem Antrag eine Planskizze beigefügt werden.

Alle weiteren Schritte werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erledigt.

Kosten und Zahlung

Die Kosten werden von der MA 28 bekannt gegeben.

Zusätzliche Informationen

Förderung der Errichtung von Fahrrad- und Scooterabstellplätzen auf nicht öffentlichem Grund

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