Arbeiten auf oder neben der Straße (Baustellen und Baustofflagerungen) - Antrag

Allgemeine Informationen

Für Baustellen, Baustofflagerungen sowie die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen im Straßenraum ist eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (§ 90 StVO) und eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz (GAG) der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erforderlich.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Auflagen bezüglich Sicherheit sowie Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs müssen erfüllt werden.

Fristen und Termine

Zirka 4 Wochen für Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung und Ausstellung der Bewilligung (Bescheid). Ist die Einrichtung von Lagerflächen oder Containern auf der Straße erforderlich (Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz), so muss der Antrag mindestens 8 Wochen vorher gestellt werden.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann per Post, per Fax oder per Online-Formular gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Name oder Bezeichnung und Telefonnummer der verantwortlichen Bauleiter*innen
  • Zeitraum der Durchführung
  • Information welche Arbeiten durchgeführt werden
  • Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen
  • Größe der benötigten Flächen für Lagerungen oder Containeraufstellungen – bei umfangreichen Platzbedarf ist eine Planskizze beizulegen

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Verwaltungsabgabe: Die Höhe richtet sich nach der Art der Bewilligung
  • Kommissionsgebühr: Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung
  • Gebrauchsabgabe: Die Höhe ist von der zur Nutzung erforderlichen Fläche, deren Lage und der Dauer der Nutzung abhängig. Die Dauer der Lagerungsmöglichkeit, Baustelleneinrichtung, Containeraufstellung ist auf maximal 12 Monate beschränkt.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Arbeiten auf der Straße - Antrag

Zusätzliche Informationen

Die Antragsteller*innen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle und die Beschilderung verantwortlich.

  • Verkehrszeichen zur Kennzeichnung einer Halteverbotszone können
    • im Baustoffhandel gekauft oder
    • beim Verkehrszeichenverleih der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark ausgeliehen werden.
  • Sämtliche andere Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft werden. Verkehrszeichen müssen unmittelbar bei Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.

Rechtliche Grundlage: Straßenverkehrsordnung 1960: § 90

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