Grillplatzreservierung - Online-Reservierung
Aufgrund der aktuellen COVID-Verordnungen können bis auf Weiteres keine Reservierungen getätigt werden.
Sie können online einen Grillplatz im Bereich der Donauinsel reservieren.
- Das Grillen ist von Jänner bis Dezember erlaubt. Bitte reservieren Sie den Grillplatz so früh wie möglich.
- Die Reservierung dürfen Sie ab einem Alter von 18 Jahren durchführen.
- Die Reservierung ist kostenpflichtig.
Allgemeine Informationen
Auf der Donauinsel stehen 15 Holzkohlegrillplätze zur Verfügung, die Sie online reservieren können.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Reservierung der Grillplätze ist notwendig.
Reservierungen dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr durchgeführt werden.
Fristen und Termine
Es wird empfohlen, den gewünschten Grillplatz so früh wie möglich zu reservieren.
Das Grillen ist von Jänner bis Dezember möglich.
Zuständige Stelle
Wiener Gewässer (MA 45)
Inselinfo: +43 1 4000-96500
Inselinfo und Übersichtsplan der Donauinsel
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
- Holzkohlegrillplatz pro Reservierung: 10 Euro, ausgenommen Schulklassen
- Grillplätze Nummer 0, 1 und 13 pro Reservierung: 10 Euro (Einfahrtserlaubnis: 25 Euro optional)
Die Bezahlung erfolgt online oder mittels Zahlungsanweisung, die Ihnen per Post zugestellt wird.
Die Reservierungsbestätigung (E-Mail) bitte unbedingt zum Grillen mitnehmen.
Stornierung: mindestens 10 Werktage vor dem reservierten Termin
So können Sie stornieren:
- Mittels aktivem Link in Ihrer Reservierungsbestätigung (E-Mail)
- E-Mail: post@ma45.wien.gv.at
Bei rechtzeitiger Stornierung bekommen Sie die Kosten für die Reservierung rückerstattet. Wenn Sie nicht rechtzeitig stornieren, müssen Sie den Kostenbeitrag bezahlen bzw. ist eine Kostenrückerstattung nicht möglich.
Auch bei Schlechtwetter oder wenn Sie den Grillplatz aus anderen Gründen nicht in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten für die Reservierung übernehmen. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 5.
Formular
Grillplätze auf der Donauinsel (Online-Grillplatzreservierung)
Zusätzliche Informationen
- Grillen ist nur auf dem Grillplatz erlaubt: Das zusätzliche Aufstellen von Standgrillern im Bereich und außerhalb des Grillplatzes ist nicht gestattet.
- Im Bereich der Donauinsel und des linken Ufers der Neuen Donau ist Folgendes nicht gestattet:
- Anlegen von Feuerstellen
- Grillen und Kampieren
- Ablagern von Unrat und Gegenständen
- Wegwerfen von Abfällen
- Beschädigung von Einrichtungen und Pflanzungen
- Aufstellen von benzinbetriebenen Generatoren und Musikverstärkeranlagen
- Fahren von Autos (KFZ) - keine direkte Zufahrt zum Grillplatz möglich
- Die Stadt Wien liefert nach Möglichkeit Holz zum Entzünden. Es ist aber notwendig, dass Sie selbst ausreichend Grillkohle mitnehmen.
- Das Entzünden von Bodenfeuern im gesamten Donauinsel- und Uferbereich ist verboten.
Nutzungsvereinbarung: 22 KB PDF
Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Donauinsel und des Hochwasserschutzdamms
Lärmbestimmungen
- Auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Nachtruhe ab 22 Uhr) wird hingewiesen.
- Musik darf nur in Hintergrundlautstärke (Grenzpegel 65 dB, in einem Meter Abstand der Lautsprecherboxen) durch eine haushaltsübliche Musikanlage CD-Player) dargeboten werden.
- Die Nutzung von z. B. Aktivboxen, Verstärkern, Subwoofern usw. und das Abhalten von Live-Musik sind verboten.
- Verstärkeranlagen dürfen nur mit zusätzlicher Veranstaltungsgenehmigung verwendet werden.
Veranstaltungen bei Grillplätzen
Wenn Sie zusätzlich ein Aggregat zum Abspielen von Musik oder dergleichen verwenden möchten oder zusätzliche Aufbauten geplant sind, müssen Sie ein schriftliches Ansuchen an die Abteilung Wiener Gewässer stellen.
Weitergabe von Grillplätzen
Die Grillplatzreservierung darf nicht weiterverkauft werden. Die Reservierung wird in dem Fall sofort storniert.
Stadt Wien | Wiener Gewässer
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