Medienkunstfestival - Förderantrag

Die Stadt Wien Kultur schrieb von 1. Mai bis 30. Juni 2020 die Umsetzung eines Medienkunstfestivals in den Jahren 2021 und 2022 im Rahmen einer Mehrjahresförderung ("Gesamtförderung") aus.

Bis auf Weiteres sind keine Einreichungen möglich.

Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen

Allgemeine Informationen

Die "Gesamtförderung" des Medienkunstfestivals beinhaltet die gesamte Konzeption und Abwicklung von 2 Festivaljahren.

Das Medienkunstfestival soll aktuelle künstlerische Positionen der internationalen und lokalen Medien- und Netzkulturen aufgreifen. Dafür sollen in der Umsetzung und in der Vermittlung des Medienkunstfestivals entsprechende zeitgemäße Formate konzipiert werden.

Die Einbeziehung von internationalen Medienkünstler*innen, Theoretiker*innen sowie der lokalen Medienkunstszene ist ausdrücklich erwünscht.

In der Konzeption zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Ausstellungen und Präsentationen
  • Rahmenproprogramm, wie z. B. Symposien, Vorträge, Workshops, Performances
  • Vermittlungsprogramm
  • Öffentlichkeitsarbeit

Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen.

Je Festivaljahr stehen 150.000 Euro zur Verfügung; somit insgesamt 300.000 Euro für 2 Festivaljahre. Diese Mehrjahresförderung ("Gesamtförderung") wird laut Budgetplan folgendermaßen ausbezahlt:

  • Budgetjahr 2020: 50.000 Euro (für Vorbereitungskosten des Folgejahres 2021)
  • Budgetjahr 2021: 100.000 Euro (für die Umsetzung des Medienkunstfestivals - 1. Festivaljahr )
  • Budgetjahr 2021: 50.000 Euro (für Vorbereitungskosten des Folgejahres 2022)
  • Budgetjahr 2022: 100.000 Euro (für die Umsetzung des Medienkunstfestivals - 2. Festivaljahr)

Dieser Budgetplan muss im Online-Antrag (Online-Formular und Excel-Tabelle) übernommen werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen

  • Hohe Qualität des eingereichten Konzeptes
  • Klare Darstellung der (Budget-)Planung und der Festivalumsetzung

Hinweis: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der ID Austria bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

Bis auf Weiteres sind keine Einreichungen möglich.

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Neue Medien
E-Mail: kunst@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84759

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Bitte verwenden Sie dafür das Formular der Stadt Wien Kultur. Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen Sie später bei der Abrechnung, den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenüber stellen. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt als Excel-Datei für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können:
  • Wenn Sie keine ID Austria haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
  • Detailliertes Festivalkonzept (über 2 Festivaljahre)
  • Terminplan
  • Wenn vorhanden: Beispiele vorangegangener Arbeiten
  • Zusätzlich bei Vereinen:
    • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
    • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei GmbH:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:
    • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Für die Abrechnung benötigen Sie: Projektbericht/Bericht über die Jahrestätigkeit: 83 KB PDF

Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Vorhaben bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
  • Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Bis auf Weiteres sind keine Einreichungen möglich.

Zusätzliche Informationen

Sie müssen in der Bewerbung und in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben das Logo "Stadt Wien" verwenden und/oder auf die Förderung durch die Stadt Wien Kultur hinweisen.
Bei Vorhaben oder Kulturprojekten, die nicht von der Stadt Wien Kultur direkt gefördert werden (wie z. B. parteipolitische Veranstaltungen), ist die Verwendung dieses Logos und der Verweis auf die Stadt Wien Kultur verboten.

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