Förderungspreis der Stadt Wien für Musik (Komposition) - Antrag
Die Stadt Wien Kultur verleiht jährlich 2 Förderungspreise für Komposition.
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:
Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen
Allgemeine Informationen
Die Förderungspreise der Stadt Wien werden seit 1951 jährlich als Würdigung an Kunst- und Kulturschaffende sowie Wissenschafter*innen in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur, Musik, Volksbildung und Wissenschaft vergeben. Mit dieser Ehrung können Einzelpersonen und Teams ausgezeichnet werden.
Das Preisgeld beträgt je 4.000 Euro. Der Förderungspreis wird als Würdigung der bisherigen hervorragenden Gesamttätigkeit im Bereich Komposition vergeben.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Komponist*innen, die seit mindestens 2 Jahren in Wien wohnen oder arbeiten und das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vollendet haben. Es können Einzelpersonen und Teams einen Antrag stellen.
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Musik (Komposition). Bitte lesen Sie diesen aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.
Grundsätzliche Voraussetzungen
- Personen und Teams, die bereits einmal mit einem Förderungspreis ausgezeichnet wurden, sind von einer nochmaligen Antragstellung im selben Bereich ausgeschlossen.
Hinweis: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Fristen und Termine
Von 1. Jänner bis 31. März, 24 Uhr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Referat: Musik, Stadtteilkultur und Interkulturalität
E-Mail: musik@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84728
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:
- Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
- Ausführlicher Lebenslauf
- Werkliste, die die bisherige Tätigkeit in geeigneter Form darstellt
- Meldebestätigung oder
- Nachweis des Arbeitsmittelpunktes:
- Aktueller Vereinsregisterauszug,
- Aktueller Firmenbuchauszug bzw.
- Mietvertrag
- Wenn vorhanden: Link zu im Internet veröffentlichten Hörproben
- Wenn vorhanden: eine beispielhafte Partitur als PDF
- Wenn vorhanden: einen Nachweis über die abgeschlossene künstlerische Ausbildung der Komponistin oder des Komponisten
Hinweis:
- Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
- Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
- Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
- Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
- Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
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Zusätzliche Informationen
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt. Weiterführende Information zum Thema "Steuern" finden Sie hier: Steuerrechtsinformationen für Kunstschaffende - Bundesministerium für Kunst und Kultur
- Richtlinien für den Förderungspreis der Stadt Wien für Musik (Komposition)
- Fachbeiräte und Förderempfehlungen - Musik und Komposition
- Förderungspreise der Stadt Wien - Preisträger*innen
- Hinweise zu Förderanträgen - Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular
- Handy-Signatur
- MICA
- Österreichischer Komponistenbund (ÖKB)
- Förderungen Förderungen für Musik und darstellende Kunst (Bundeskanzleramt)
- Creative Europe Desk Austria
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