Ernst-Krenek-Preis - Förderantrag
Die Kulturabteilung verleiht alle 2 Jahre den Ernst-Krenek-Preis.
Das Online-Formular stand von 1. Jänner bis 31. März 2022 auf dieser Seite zur Verfügung.
Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien stiftet seit 1985 anlässlich der 85. Wiederkehr des Geburtstags ihres Ehrenbürgers Ernst Krenek einen Preis. Der Ernst-Krenek- Preis wird für ein bestimmtes Werk von Komponist*innen bzw. Musikschriftsteller*innen alle 2 Jahre im Dezember verliehen.
Das Preisgeld beträgt 10.000 Euro.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Komponist*innen bzw. Musikschriftsteller*innen, die in Wien wohnen oder dieser Stadt besonders nahe stehen.
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien für den Ernst-Krenek-Preis. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.
Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das bisherige künstlerische Schaffen muss einen Bezug zur Stadt Wien haben.
- Personen, die bereits einmal mit dem Ernst-Krenek-Preis ausgezeichnet wurden, sind von einer nochmaligen Antragstellung ausgeschlossen.
Hinweis: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Fristen und Termine
Bis auf Weiteres sind keine Einreichungen möglich.
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Referat: Musik, Stadtteilkultur und Interkulturalität
E-Mail: musik@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84728
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:
- Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen.
- Ausführlicher künstlerischer Lebenslauf
- Werkverzeichnis
- Arbeit (Komposition, Studie), für die der Preis verliehen werden soll
- Aktuelle Meldebestätigung
Hinweis:
- Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
- Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
- Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
- Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
- Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Das Online-Formular stand von 1. Jänner bis 31. März 2022 auf dieser Seite zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt. Weiterführende Information zum Thema "Steuern" finden Sie hier: Steuerrechtsinformationen für Kunstschaffende - Bundesministerium für Kunst und Kultur
- Förderrichtlinien für den Ernst-Krenek-Preis
- Fachbeiräte und Förderempfehlungen - Musik und Komposition
- Hinweise zu Förderanträgen - Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular
- Ernst-Krenek-Preis der Stadt Wien - Preisträger*innen
- Handy-Signatur
- MICA
- Österreichischer Komponistenbund (ÖKB)
- Förderungen für Musik und darstellende Kunst (Bundeskanzleramt)
- Creative Europe Desk Austria
Stadt Wien | Kultur
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