Druckkostenzuschuss für literarische und wissenschaftliche Publikationen - Förderantrag

Der Druckkostenzuschuss wurde 2024 von der Publikationsförderung abgelöst: Förderung für literarische und wissenschaftliche Publikationen – Antrag

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt in den Bereichen Literatur und Wissenschaft unter anderem Druckkostenzuschüsse für zeitgenössische österreichische Literatur und wissenschaftliche Publikationen an Wiener Verlage.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verlage mit Sitz in Wien.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Literatur
E-Mail: literatur@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84717

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Literatur.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.

Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an literatur@ma07.wien.gv.at.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Es sind keine weiteren Einreichungen möglich.

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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