Druckkostenzuschuss für Publikationen im Bereich Literatur und Wissenschaft - Förderantrag

Die Kulturabteilung fördert das Erscheinen zeitgenössischer österreichischer Literatur und wissenschaftlicher Publikationen durch die Vergabe von Druckkostenzuschüssen.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.

Bitte füllen Sie zusätzlich die entsprechende Excel-Tabelle aus und speichern diese als Excel-Datei ab. Diese können Sie in das jeweilige Online-Formular hochladen.

Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:

Tipps und Tricks zum Förderantrag und Online-Formular: Hinweise zu Förderanträgen

Allgemeine Informationen

Das Erscheinen zeitgenössischer österreichischer Literatur und wissenschaftlicher Publikationen wird durch die Vergabe von Druckkostenzuschüssen an Wiener Verlage gefördert.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Verlage mit Sitz in Wien

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Richtlinien Druckkostenzuschuss. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der*die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen

  • Qualitätsanspruch, professionelle künstlerische, ästhetische und wissenschaftliche Auseinandersetzung. Die Basis zur Begutachtung des Qualitätsanspruchs kann je nach Genre variieren.
  • Die künstlerische und wissenschaftliche Arbeit sollte Kontinuität vorweisen.
  • Das künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben muss in der Projektbeschreibung überzeugend und klar dargestellt sein.
  • Das Vorhaben sollte sich durch Eigenständigkeit und Innovation auszeichnen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens sollte eine angemessene Qualität und innovative Ansätze vorweisen, um ausreichendes Publikumsinteresse zu garantieren.

Hinweis: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung oder der Handy-Signatur bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

  • Bis 30. April, 24 Uhr: für das Herbstprogramm
  • Bis 30 September, 24 Uhr: für das Jahres- bzw. Frühjahrsprogramm des nächsten Jahres

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Termine im Fachreferat nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Referat: Literatur
E-Mail: literatur@ma07.wien.gv.at
Telefon: + 43 1 4000-84717

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Bitte verwenden Sie dafür das Formular der Stadt Wien Kultur. Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen Sie später bei der Abrechnung, den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenüberstellen. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt als Excel-Datei für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können.
  • Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
  • Repräsentative Textprobe (circa 5 bis 10 Seiten)
  • Bio-Bibliografie der Autorin bzw. des Autors, der Herausgeberin bzw. des Herausgebers
  • Zusätzlich bei Vereinen:
    • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
    • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei GmbH:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:
    • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:
    • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
    • Aktueller Auszug aus dem Firmenbuch
    • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
    • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss
  • Zusätzlich bei Einzelunternehmen (nicht im Firmenbuch eingetragen):
  • Zusätzlich bei allen nicht natürlichen Personen, die weder über eine ZVR-Zahl noch über eine Firmenbuchnummer verfügen:

Eine ausführliche Beschreibung zu den Abrechnungsunterlagen finden Sie im Richtlinien Druckkostenzuschuss.

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Vorhaben bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.
  • Falls es notwendig ist, einen korrigierten Förderantrag zu übermitteln, tragen Sie bitte den Hinweis "Korrektur" in das Freitext-Feld "Mitteilungen" am Ende des Förderantrags ein.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

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Zusätzliche Informationen

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