Beschwerde über nicht einwandfreie Lebensmittel - Abgabe einer Warenprobe
Allgemeine Informationen
Bei Vermutung mangelnder Qualität eines Lebensmittels können Lebensmittelproben im örtlich zuständigen Marktamt zur Untersuchung abgegeben werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Es besteht der Verdacht, dass ein in einem Handelsbetrieb erworbenes oder in einem Gastgewerbebetrieb verabreichtes Lebensmittel nicht in Ordnung, etwa gesundheitsschädlich oder verdorben, ist.
Fristen und Termine
Keine, jedoch möglichst bald nach der Feststellung.
Zuständige Stelle
Bezirksabteilungen und Qualitätsmanagement (MA 59)
(Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.)
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis
- Nach Möglichkeit auch die Rechnung, auf der die verdächtige Ware aufscheint.
Kosten und Zahlung
Keine
Zusätzliche Informationen
Zur Sicherstellung einer umfassenden Untersuchung ist die Abgabe einer möglichst großen Menge der verdächtigen Ware günstig. Zu beachten: bei verderblichen Lebensmitteln ist die gekühlte Lagerung bis zum Transport zum Marktamt erforderlich. Dies muss im Zuge der zeugenschaftlichen Aussage bestätigt werden.
Stadt Wien | Marktamt
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