Mindestsicherung - Antrag
Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern, ist der persönliche KundInnen-Kontakt in den Wiener Sozialzentren derzeit nur eingeschränkt möglich. Übermitteln Sie Ihre Unterlagen, Anträge und sonstigen Anliegen per E-Mail, Post oder Fax: Kontaktinformation
In Amtsgebäuden der Stadt Wien ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen und der Mindestabstand von 2 Metern gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Das Servicetelefon steht unter +43 1 4000-8040 an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Sie können eine Mindestsicherung beantragen, wenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen.
Folgende Unterlagen (in Kopie) von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch Kinder) müssen Sie dem Antrag beilegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente
- Aktuelle Einkommensbelege
- Mietbelege
- Nachweise über beantragte Leistungen
- Nachweise über Vermögen
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, notwendig ist. Der Antrag auf Mindestsicherung kann auch online gestellt werden.
Sie können das Formular auch herunterladen, ausfüllen und mit der Post schicken oder beim zuständigen Sozialzentrumsstandort abgeben.
- Formular Mindestsicherung ausdrucken (1 MB PDF)
Wenn Sie bereits einen Antrag auf Mindestsicherung eingebracht haben und Unterlagen nachreichen möchten oder von der Behörde aufgefordert wurden, bestimmte Unterlagen vorzulegen, können Sie diese online übermitteln.
Wenn Sie bereits einen Antrag auf Mindestsicherung eingebracht und sich Änderungen ergeben haben, können Sie diese online bekannt geben.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt: 650 KB PDF oder in den mehrsprachigen Informationsblättern unter "Formular".
Das Antragsformular wird auch direkt im zuständigen Sozialzentrum ausgegeben.
Der Antrag muss vollständig und leserlich ausgefüllt werden und anschließend samt den erforderlichen kopierten Dokumenten per Post eingereicht werden. Der Antrag kann auch direkt im Postkasten der Servicestelle der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht eingeworfen werden.
Bitte reichen Sie nur einen Antrag ein: online oder per E-Mail oder per Post. Wenn Sie Anträge mehrfach einreichen, dauert die Bearbeitung länger.
Allgemeine Informationen
Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von Mindestsicherung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Das Sozialzentrum klärt in diesem Zusammenhang die Familien-, Vermögens- und Wohnverhältnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller ab.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind:
- Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- EU- bzw. EWR-Bürgerinnen und Bürger (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen)
- Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
- Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU") bzw. Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Niederlassungsnachweis" oder "unbefristeter Aufenthaltstitel" verfügen.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist grundsätzlich verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS). Davon ausgenommen sind Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann.
Die Mindestsicherung wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt.
Fristen und Termine
Etwaige Ansprüche beginnen erst ab der Antragsabgabe.
Zuständige Stelle
Antragstellung und Auskunft: Sozialzentrumsstandort (MA 40) nach Zuständigkeit
Erforderliche Unterlagen
Um den Anspruch prüfen bzw. den Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen folgende Dokumente (von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) dem Antrag in Kopie beigefügt werden:
- Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
- Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel/Anmeldebescheinigung oder Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsdekret, Vergleich)
- Aktuelle Einkommensbelege (Lohnbestätigung, Pensionsbescheid, Bescheide über Beihilfen, Alimentations- oder Unterhaltszahlungen, Mitteilung des AMS und Terminkarte, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, sonstige Einkünfte)
- Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete, Mietaufschlüsselung, Mietzins-/Wohnbeihilfebescheid)
- Nachweise über beantragte Leistungen (z. B. Leistungen des AMS, Anträge auf Pension, Wohnbeihilfe der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, Unterhalt, sonstige Anträge auf einen Anspruch auf ein Einkommen)
- Nachweise über Vermögen (z. B. PKW, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Pensionsvorsorge, Haus- und Grundbesitz usw.)
Darüber hinaus ist die Unterschrift von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, notwendig.
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Bitte reichen Sie nur einen Antrag ein: online oder per E-Mail oder per Post. Wenn Sie Anträge mehrfach einreichen, dauert die Bearbeitung länger.
Online-Antrag:
- Online-Formular: Antrag auf Mindestsicherung
- Unterschriftsblatt: 160 KB PDF. Das Unterschriftsblatt muss von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, unterschrieben und anschließend in das Online-Formular hochgeladen werden.
- Information zum Online-Antrag: 650 KB PDF
- Online-Formular: Nachreichung von Unterlagen
- Online-Formular: Bekanntgabe einer Änderung
Antrag herunterladen, ausfüllen und einreichen:
- Formular Mindestsicherung ausdrucken: 1 MB PDF
- Unterschriftsblatt: 160 KB PDF. Das Unterschriftsblatt muss von allen volljährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, unterschrieben und dem Antrag beigelegt werden.
- Information zum ausfüllbaren Antrag (deutsch): 650 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (arabisch): 650 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (bosnisch, kroatisch, serbisch): 550 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (englisch): 550 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (farsi): 650 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (polnisch): 550 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (rumänisch): 550 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (russisch): 600 KB PDF
- Information zum ausfüllbaren Antrag (türkisch): 550 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung erhalten automatisch den Mobilpass per Post zugestellt. Dieser gilt auch als Einkommensnachweis und berechtigt zu verschiedenen Ermäßigungen.
Zusätzlich zur Mindestsicherung kann auch Hilfe in besonderen Lebenslagen und ein Behindertenzuschlag gewährt werden.
Das Antragsformular wird direkt im zuständigen Sozialzentrum ausgegeben. Der Antrag muss vollständig und leserlich ausgefüllt werden und anschließend samt den erforderlichen kopierten Dokumenten per Post eingereicht werden. Der Antrag kann auch direkt im Postkasten der Informationen und Beratung - Servicestelle der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht eingeworfen werden.
Auszahlungszeitpunkt:
Die Zahlungen werden monatlich im Vorhinein angewiesen. Zahlungsziel ist der jeweilig erste Tag des Monats.
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular