Förderungen für Erwachsenenbildung und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit über 5.000 Euro - Antrag
Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine) können online eine Förderung für Projekte und Initiativen im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung beantragen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien
- Finanzplan
- Detaillierte Projekt- und Tätigkeitsbeschreibung
- Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Auszug aus dem Firmenbuch
- Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- MitarbeiterInnenübersicht (nur bei Angestelltenverhältnissen)
Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vereine, Projekte und Initiativen im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung. Ziel der Förderungen ist es, vielfältige, leicht zugängliche Angebote in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie im Erwachsenenbildungsbereich zu schaffen, die möglichst viele Personen erreichen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Gefördert werden nur gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte Einrichtungen, wie z. B. Vereine,
- die ihre Angebote im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und/oder im Erwachsenenbildungsbereich schaffen,
- deren Angebote einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen und
- die den Förderrichtlinien der Abteilung Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung mittels Einverständniserklärung zustimmen
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung von Angeboten, die die Lebensqualität der Zielgruppen in Wien verbessern und präventiv wirken, möglich. Wesentliche Akzente liegen dabei in der Partizipation von jungen Menschen. Das heißt, es sollen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote entwickelt werden, die deren individuelle Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigen und die positive und kreative Weiterentwicklung von jungen Menschen unterstützen.
Im Bereich der Erwachsenenbildung werden unter anderem Maßnahmen gefördert, die die Bildungsangebote und -arbeit der Teildienststellen der Abteilung Bildung und Jugend (Büchereien Wien, Musikschule Wien, Modeschule der Stadt Wien im Schloss Hetzendorf) ergänzen. Weiters werden Angebote mit Breitenwirkung im Bereich der Erwachsenenbildung unterstützt (z. B. Initiative Erwachsenenbildung - Nachholen des Pflichtschulabschlusses).
Gefördert werden unter anderem auch Angebote im Bereich der Musikausbildung, die eine regionale und/oder inhaltliche Ergänzung zum Angebot der Musikschule Wien darstellen. Förderfähige Kosten sind hierbei Kosten für qualifiziertes pädagogisches Personal.
Grundsätzlich abgelehnt werden im Bereich der Erwachsenenbildung unter anderem Förderansuchen, die sich ausschließlich auf folgende Vorhaben beziehen:
- Aus- und Weiterbildungskosten von Einzelpersonen,
- Gesangs- und/oder Tanzausbildungen,
- Konzerte, Theateraufführungen, Musical und sonstige (schulische) Veranstaltungen,
- Ausstellungen,
- Publikationen (z. B. Buchveröffentlichungen),
- Förderansuchen von Schulen,
- Aktivitäten im Kunst- und Kulturbereich.
Sowohl im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit als auch im Bereich der Erwachsenenbildung werden jene Vorhaben nicht gefördert, die
- keinen bzw. keinen ausreichenden Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
- in der Umsetzung schon weit fortgeschritten sind bzw. bereits umgesetzt wurden,
- unrealistisch kalkuliert sind,
- auch ohne beantragte Förderung durchgeführt werden können oder
- in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen (z. B. Frauen, Sport, Integration usw.).
Generell wird neben der formalen, inhaltlichen und finanziellen Prüfung des Antrags auch die finanzielle Gesamtsituation der FörderwerberInnen geprüft. Erscheint die Durchführung des geplanten Vorhabens aufgrund der finanziellen Gesamtsituation, auch unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, als nicht gesichert, können keine Förderungen gewährt werden.
Fristen und Termine
Die Förderungen von Maßnahmen, Projekten und Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie werden für den genehmigten Förderzeitraum gewährt und müssen vor Umsetzungsbeginn beantragt werden. Die Einreichung von Angeboten im Musikausbildungsbereich für das kommende Schuljahr hat jeweils bis 1. Mai des laufenden Schuljahres zu erfolgen.
Für Projekte im Musikausbildungsbereich gelten besondere Richtlinien.
Zuständige Stelle
Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Die Förderwerberinnen und Förderwerber werden ersucht, noch vor Einbringen des Antrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.
Sobald die Abteilung Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die FörderwerberInnen eine Verständigung über das Einlangen. Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr seitens der Abteilung Bildung und Jugend erfolgt an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.
Erforderliche Unterlagen
Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien
- Finanzplan
- Detaillierte Projekt- und Tätigkeitsbeschreibung
- Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Auszug aus dem Firmenbuch
- Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- MitarbeiterInnenübersicht (nur bei Angestelltenverhältnissen)
Die MA 13 behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerberinnen und Förderwerbern zu verlangen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Formular ausfüllen & ausdrucken: Einverständniserklärung
Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.
- Online-Formular: Erwachsenenbildung und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit - Förderungsantrag
- Muster-Finanzplan für Projekte: 70 KB XLS
- Muster-Finanzplan: 110 KB XLS
- Muster-MitarbeiterInnenübersicht: 20 KB XLS
Die Musterformulare (Finanzplan und MitarbeiterInnenübersicht) müssen nicht verpflichtend verwendet werden, die darin enthaltenen Inhalte sind jedoch verpflichtend anzugebende Informationen.
Zu beachten: Die MitarbeiterInnenübersicht wird nur bei Vorliegen von Angestelltenverhältnissen angegeben.
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stadt Wien | Bildung und Jugend
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