Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-Bürger*innen - Eintragung

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Allgemeine Informationen

Möchten Sie bei einer Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, haben aber eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-Bürger*in).
  • Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
  • Sie haben einen Hauptwohnsitz in Wien.

Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Europawahl 2024

Für die Teilnahme an der Europawahl 2024 musste der Antrag bis zum 26. März 2024, dem Stichtag der Wahl, gestellt werden.

Wenn Sie erst jetzt einen Antrag stellen, können Sie in Österreich bei der Europawahl 2024 nicht teilnehmen. Sie sind aber bereits für die nächste Europawahl 2029 wahlberechtigt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, haben aber eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-Bürger*in).
  • Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
  • Sie haben einen Hauptwohnsitz in Wien.

Hinweis:

Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Fristen und Termine

Solange Sie ohne Unterbrechung einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, bleiben Sie in der Europa-Wählerevidenz eingetragen.

Wenn Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich mehr haben, werden Sie automatisch aus der Europa-Wählerevidenz gestrichen.

Zuständige Stelle

Wiener Wählerevidenz (MA 62)
8., Lerchenfelder Straße 4
E-Mail: wahl@ma62.wien.gv.at

  • Wählerevidenz für den 2., 3. und 11. Bezirk: +43 1 4000-89431 bis -89434
  • Wählerevidenz für den 1., 4., 5., 6., 7., 8., 13. und 19. Bezirk: +43 1 4000-89441 bis -89444
  • Wählerevidenz für den 10., und 12. Bezirk: +43 1 4000-89451 bis -89454
  • Wählerevidenz für den 14., 15. und 17. Bezirk: +43 1 4000-89461 bis -89464
  • Wählerevidenz für den 16., 18. und 20. Bezirk: +43 1 4000-89471 bis -89474
  • Wählerevidenz für den 9., 21., 22. und 23. Bezirk: +43 1 4000-89481 bis -89484

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger*innen die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben"
  • Ausgefülltes und unterschriebenes "Europa-Wähleranlageblatt"
  • Nachweis der Identität:
    • Bei einem schriftlichem Antrag (E-Mail, Fax): Kopie des Identitätsnachweises (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)
    • Bei einem persönlichem Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Füllen Sie beide Formulare aus und unterschreiben Sie bitte auch auf beiden Formularen!

"Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger*innen, die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" und die österreichische Staasbürgerschaft nicht besitzen": 2 MB PDF

Übersetzungshilfen:

Zusätzliche Informationen

Bei Wiener Gemeinderatswahlen sind nicht-österreichische EU-Bürger*innen nicht wahlberechtigt.

Bei Wiener Bezirksvertretungswahlen sind Sie automatisch wahlberechtigt wenn folgende Voraussetzungen zutreffen.

  • Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, haben aber eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates (nicht-österreichische EU-Bürger*in).
  • Sie haben das 16. Lebensjahr abgeschlossen.
  • Sie haben einen Hauptwohnsitz in Wien.

Dazu müssen Sie keinen eigenen Antrag stellen.

Die Wiener Bezirksvertretungswahlen finden immer gleichzeitig mit der Wiener Gemeinderatswahl statt.

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