1.3.2.212.A12 |
Todesbescheinigungen: Totenbeschaubefunde |
1940-1941, (1942), 1943-2004 |
Magistratsabteilung 15 |
Hofkanzleidekret vom 30. März 1770, Th.G.S. Bd. VI S. 182: Einführung der Totenbeschau Kundmachung des k.k. Statthalters im Erzherzogtum Österreich unter der Enns vom 21. Juli 1906, LGVBl 62, betreffend die vom Wiener Magistrat erlassene und von der k.k.niederösterreichischen Statthalterei genehmigte Totenbeschauordnung etc. idF d. Kundmachung vom 7.Juni 1910, LGVBl 140 und v. 12. Februar 1918, LGVBl. 28/1918, idF LGBl. 42/1969; derzeit gültige gesetzliche Grundlage (Stand 2003): Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz, LGBl für Wien Nr 31/1970, in der Fassung des Gesetzes LGBl für Wien Nr 25/1988; siehe auch: Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Totenbeschau (Durchführungsverordnung zum Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz) - Amtblatt 2003/13 (27.03.2003). Bei der MA 15 fällt die Zuständigkeit in das Referat: Leichen und Bestattungswesen; Die Totenbeschau wird von mit Werkvertrag angestellten Ärzten der MA 15 von 7-24 Uhr durchgeführt. An Wochenenden und Feiertagen übernehmen von der Wiener Ärztekammer bestellte Totenbeschauärzte im Rahmen des Ärtzefunkdienstes die Aufgabe. In privaten Krankenanstalten beschauen anstaltseigene Ärzte. Auch am gerichtsmedizinischen Institut besteht die Möglichkeit einer Totenbeschau (auch ohne Obduktion). Nach Bundes- und Landesgesetzen muß der Totenbeschauschein in derzeit 4 Exemplaren ausgestellt werden. 1 Exemplar geht an die Statistik Austria ( weiß), eines, die sogenannte "Anzeige des Todes" an das Standesamt (weiß, allerdings ohne Todesursache!), eines an die MA 43 (rosa, Beerdigungsschein) und eines an die MA 15 (grün). Die früher übliche Benachrichtigung der MA 66 (blaues Exemplar) ist entfallen. Bis 1983 enthielt die Anzeige des Todes an das Standesamt die Sterbeursache, seit 1984 ist die Todesursache nur mehr über die Todesbescheinigung feststellbar, da auch das Totenbeschauprotokoll gemäß Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz nur 10 Jahre aufzubehalten ist. |
Einige Faszikel 1945 in Verlust geraten (Herbert Tschulk) |
Acc: 5415: 1982: Jahrgang 1974-1978; Acc. 6598 am 11.10.1995 Jg 1988-1990; Acc. 7245: 2007 Jg. 2000-2004 |
Totenbeschaubefunde, ausgestellt von Arzt oder Spital; ergänzende Angaben durch das Standesamt. Die Befunde enthalten die Angabe des Standesamtes, Nummer des Sterbebuchs, die persönlichen Daten des Verstorbenen (Tag und Ort der Geburt, Stand, Religionsbekenntnis), Sterbedatum, Sterbeort, letzte Wohnadresse, Todesursache, Krankheiten, bei Kindern im 1. Lebensjahr Angaben über die Geburt, Zeit der Leichenbeschau, den Vermerk "gegen die Bestattung liegt ärztliches Bedenken (nicht) vor" und den Namen des Arztes. Ab 1984 enthält das Formular auch Namen und Geburtsdatum des Ehegatten, Tag und Eintrag (Evidenzbehörde) der Eheschließung, Staatsangehörigkeit, Name und Wohnanschrift des Anzeigenden (Privatperson oder Spital); handschriftlich ergänzt wurde der Name und die Adresse des Anzeigenden gelegentlich auch schon vor 1984. Der archivierte Totenbeschaubefund ist die 3. Durchschrift eines Formulars, deren anderen Teile an das Standesamt, die Statistik und an die Bestattung gehen. Jedoch enthält nur dieser Teil auf der Rückseite die Todesursache. Stichproben ergaben, dass Kriegsgefangene während des 2. Weltkriegs, die im Reservelazarett in Wien starben, nicht verzeichnet sind, jedoch in den Todesbescheinigungen der Friedhöfe (M.Abt. 213a, A12) Eingang fanden. Aus dem Jahr 1942 sind nur 25 Totenbeschaubefunde erhalten. |
laufend |
Chronologisch nach Jahren (Todesjahr):1940-1941 innerhalb des Jahres nach Monat, innerhalb des Monats alphabetisch nach Familienname; 1942-1995 innerhalb des gesamten Jahres alphabetisch nach Familienname; 1996-2004: innerhalb des Jahres nach Monat, innerhalb des Monats alphabetisch nach Familienname, teilweise nur nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens abgelegt; 1969 - 1979 liegen die Akten von Säuglingen (Föten, Totgeburten), Meldungen über anzeigepflichtige Krankheiten und "Ortsfremde" mit Wohnort außerhalb Wiens am Ende des Jahrganges; danach wurden die Totgeburten mehrerer Jahre (1984-1996) in den Schachteln 749 und 750 zusammengefasst. Bei Bestellungen 1940-1941 und 1996-2004 mindestens Angabe von Name, Jahr und Monat notwendig. |
Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG]. Als Betroffene sind direkte Nachkommen anzusehen. |
31.12.9999 |
Reproduktion unter Einhaltung von Zugangsbestimmungen möglich. Für die Herstellung von Reproduktionen auf Auftrag gelten die Tarife für die Benutzung von Archivgut und Leistungen des Archives (Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2014, 02698-2014/0001-GK). Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de. Bezeichnung: "Quelle: WStLA". |
Deutsch |
ab 1984 wurde ein neues Formular (Durchschrift für MA 15) verwendet, auf dem nur die mit Schreibmaschine geschriebenen Teile gut lesbar sind, alle handschriftlichen Ergänzungen schlecht lesbar; verblassen rasch; |
Totenbeschreibamt: Verzeichnis der Verstorbenenen 1939-1942; kein Findbehelf laut Auskunft der Magistratsabteilung 15 vorhanden. Alle 25 Totenbeschaubefunde aus dem Jahr 1942 sind in WAIS erschlossen. |
Totenbeschaubefunde bei der MA 43 (Friedhöfe) und den Standesämtern; WStLA, Totenbeschreibamt (1.1.10): Totenbeschauprotokolle 1648-1920; Totenbeschaubefunde 1920-1938; M.Abt 213a (1.3.2.213a), A 12: Totenbeschaubefunde 1939-1943 von in Wien begrabenen Personen; Todesbescheinigungen 1939-1945 M.Abt. 212 A 15. |
Brigitte Rigele 2003; ergänzt Heinrich Berg, Jänner 2005, ergänzt Rigele August 2005. ergänzt Rigele 2007, ergänzt Fritsch-Rübsamen 2015 |
In Bearbeitung |
28.1.2005 |
fri |