1.3.2.212.K1/6 |
Ärzte: Meldescheine zu Arztpraxen jüdischer Ärzte |
1900-ca.1938 |
1 Schachtel |
Magistratsabteilung 15: Referat I/6 |
Ärztinnen und Ärzte, die durch die nationalsozialistischen Rassegesetze als "jüdisch" klassifiziert wurden, mussten beim Magistrat eine Erklärung darüber abgeben, dass sie nur jüdische Patienten behandelten. Sie wurden - wie auf den Meldescheinen auch gelegentlich vermerkt - als "jüdische Krankenbehandler" bezeichnet. Die Behörde legte die entsprechenden Karteikarten in eine gesonderte Reihe mit diesem Titel. |
Ärzte, die nach 1945 wieder oder weiter in Wien praktizierten, wurden dann in die Kartei K1/1 weitergereiht. |
Meldescheine zur Arztpraxen jüdischer Ärztinnen und Ärzte; wohl in der NS-Zeit von den Meldescheinen in K1/5, selber Bestand, gesondert gelegt. Für die Geburtsjahre vom letzten Drittel des 19. Jahrhunderts bis 1910, die Anmeldung erfolgte Ende 19. Jahrhundert bis 1938; teilweise nachträgliche Randbemerkungen 1939. Der Meldeschein ist formal folgendermaßen aufgebaut: Auf der Vorderseite sind Name, Geburtsdatum, Zuständigkeit, akademischer Grad, Datum und Ort der Ausstellung des Diploms sowie Wohnort, Unterschrift des Arztes sowie des aufnehmenden Beamten, Datum der Praxisanmeldung. Ab 1919 wurde das Religionsbekenntnis nachgefragt, zudem musste häufig die Heimatberechtigung mittels Taufschein oder Geburtsschein nachgewiesen werden; zum Teil wurden auf den Meldescheinen nach 1919 Stempelmarken aufgeklebt. |
Alphabetisch nach Familiennamen. |
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr. ArchG]. |
31.12.9999 |
Deutsch |
WSTLA, M.Abt. 212, K1/1, K1/5. |
Beschreibung von Anita Hipfinger, überarbeitet von Michaela Laichmann 2007, überarbeitet von Susanne Fritsch-Rübsamen 2023 |
In Bearbeitung |
15.11.2007 |
fri |