1.3.2.116.101 |
M.Abt. 116 - Standesamt Wien-Innere Stadt |
1938-2005 |
Teilbestand |
Sonderformate: 104,3 Laufmeter |
Bezirkshauptmannschaften Wien-Innere Stadt und Wien-Josefstadt; Standesamt Wien-Innere Stadt beziehungsweise Wien-Innere Stadt-Mariahilf |
Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den religiösen Behörden übernommen. Für die Bezirke Innere Stadt und Josefstadt war ab 1. Jänner 1939 das Standesamt 1 Wien-Innere Stadt zuständig, das am 1. Juli 1940 mit dem Standesamt 2 Wien-Mariahilf (zuständig für die Bezirke Mariahilf und Neubau) zum Standesamt 1/2 Wien-Innere Stadt-Mariahilf zusammengeschlossen wurde. Per 1. Jänner 1972 wurde die Bezeichnung auf Standesamt Wien-Innere Stadt geändert. Dem Standesamt Wien-Innere Stadt wurde per 1. Jänner 1973 das Standesamt Wien-Alsergrund angeschlossen. Mit 25. November 2019 schlossen drei Referate des Standesamts Wien: Wien-Innere Stadt, Wien-Margareten und Wien-Währing. Mit 2. Dezember 2019 eröffnete das Standesamt Wien-Zentrum, zuständig für die Bezirke 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 12 (das heißt die ehemaligen Standesämter Wien-Innere Stadt und Wien-Margareten). |
Die Abgabe der Familienbuch- und Sterbebuch-Sammelakten der Standesämter aus den Jahren 1938/39 bis 1983 an das Wiener Stadt- und Landesarchiv erfolgte aufgrund einer Weisung der Magistratsabteilung 61 (Zl. MA 61/II-30/88). Nach Letztprovenienz geordnet und verzeichnet von Herbert Tschulk, 2009 Neuaufteilung der Bestände der einzelnen Standesämter nach dem Erstprovenienzprinzip durch Manuel Swatek. |
Jahrgang 1938-1983: Magistratsabteilung 61, Standesamt Wien-Innere Stadt 1989 (Acc.Nr. 6060), Jahrgang 1984-2005: Magistratsabteilung 26, Standesamt Wien-Innere Stadt 2016 (Acc.Nr. 7992). |
Der Bestand enthält die Sammelakten zum Familienbuch (ab 1984 Ehebuch) und Sterbebuch des für die Personenstandsführung zuständigen Standesamtes. |
fallweise Neuzugänge |
Serien: A 1 - Familienbuchakten, A 3 - Sterbebuchakten. |
Familienbuchakten: Eingeschränkt benutzbar: Schutzfrist 75 Jahre ab Eintragung, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013]. Sterbebuchakten: Eingeschränkt benutzbar: Schutzfrist 30 Jahre ab Eintragung. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013]. |
Deutsch |
Index beim zuständigen Standesamt; Zentrales Personenstandsregister; Zentralkartothek in der Evidenzstelle, Magistratsabteilung 35. |
Matriken, Matrikenzweitschriften, zentrales Personenstandsregister sowie Geburtenbücher-Sammelakten befinden sich noch beim heute zuständigen Standesamt. |
Beschreibung von Manuel Swatek Dezember 2008; Überarbeitung von Michaela Laichmann 2009, ergänzt von Sanna Wännström (25. November 2019) |
Freigabe durch BearbeiterIn |
ISAD(G) |
11.12.2008 |
lai |