1.3 |
Magistratsdepartements und Magistratsabteilungen |
1892-21. Jh. |
Bestandsgruppe |
Keine Angabe vorhanden |
Magistratsdepartements und Magistratsabteilungen |
Die Ausweitung des Wiener Gemeindegebiets mit der Eingemeindung der Vororte und die damit zusammenhängende Schaffung eines neuen Gemeindestatuts im Jahr 1890 (LGBl. f. Niederösterreich Nr. 55/1890) machte eine Neuorganisation der Verwaltung nötig. Um das Funktionieren des anwachsenden Verwaltungsapparats zu gewährleisten, bereitete man eine entsprechende Geschäftsordnung vor, die am 28. Oktober 1891 von der niederösterreichischen Stadthalterei bestätigt wurde. Erstmals wurde die bisher zentrale Verwaltung aufgeteilt: Es wurden 23 Departements eingerichtet, die im Jahr darauf auf 19 reduziert wurden.Die zentrale Hauptregistratur, die seit dem Jahr 1783 bestand, wurde parallel dazu weitergeführt, was eine vierfache Protokollierung zur Folge hatte (im Zentraleinreichungsprotokoll, in den Departements, im Zentralexpedit und in der Zentralregistratur). Bei der Reorganisation von 1890/91 war man sich über das Ausmaß an Aufgaben noch nicht im klaren, sodass bereits 1901 eine neue Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung nach der von Statthalter Kielmannsegg ausgearbeiteten Kanzleireform beschlossen wurde, die eine bedeutende Vereinfachung darstellen sollte: Am 1. Jänner 1902 lösten 22 mit römischen Ziffern bezeichneten Magistratsabteilungen die Magistratsdepartements ab. Die Magistratsabteilungen I bis XV waren für Angelegenheiten des selbständigen Wirkungskreises, die Abteilungen XVI bis XXII für die des übertragenen bestimmt. Departements und Hauptregistratur wurden aufgehoben. Mit der Neuordnung von 1901 fiel die viermalige Protokollierung weg, es wurde nur mehr eine Protokollierung in den Magistratsabteilungen vorgenommen, wofür in den einzelnen Abteilungen Kanzleien eingerichtet wurden. Die Gemeindeverfassung von 1920 (LGBl. f. Niederösterreich 1920, Nr. 307) machte eine Reorganisation der Verwaltung notwendig. Dabei wurde die Anzahl der Abteilungen auf 54 erhöht. Einen wesentlichen Anteil daran hatten die technischen Abteilungen, deren Errichtung damals erfolgte, nachdem sich ihre Entwicklung bis dahin im Rahmen der Stadtbaudirektion vollzogen hatte. Die Geschäftseinteilung von 1920 schuf jene Verhältnisse in der Gestaltung des Magistrats, die trotz zahlreicher Veränderungen heute noch gültig sind. Die großen Umbrüche 1934 und 1939 wurden nach 1945 wieder rückgängig gemacht.Reihenfolge und Sachbezeichnungen erlebten im Lauf folgenden Jahre zahlreiche Umgestaltungen, einzelne Abteilungen wurden zusammengelegt, aufgelassen oder neu eingerichtet. |
Im Archiv waren folgende Archivare hauptsächlich mit den Magistratsdepartements und Magistratsabteilungen betraut: Rudolf Geyer (Amtszeit 19251956, Direktor ab 1945), Hanns Jäger-Sunstenau (19471974), Felix Czeike (Amtszeit 19541989, Direktor ab 1976), Peter Csendes (19671976/77), Herbert Tschulk (Amtszeit 19672002), Heinrich Berg (ab 2002). |
Provenienzstelle bzw. Nachfolgestelle |
Bücher, Akten, Karteien, Pläne, Fotos aus der Tätigkeit des Magistrats im selbständigen Wirkungskreis und in der mittelbaren Bundesverwaltung. |
laufend |
Siehe Magistratsdepartements (1.3.1) und Magistratsabteilungen (1.3.2) |
Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG]; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG]. |
Rudolf Till, Geschichte der Wiener Stadtverwaltung in den letzten zweihundert Jahren. Wien 1957; Felix Czeike, Peter Csendes, Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970 (Wiener Schriften H. 33 und 34) 1971. |
Beschreibung von Michaela Laichmann |
Freigabe zur Veröffentlichung |
18. 11. 2004 |
lai |