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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • -1.1 - Städtische Ämter | 15. Jh.-20. Jh.
        • +1.1.1 - Oberkammeramt | 1424-1899
        • +Vollansicht verbergen1.1.7 - Grundbuchsamt | 16. Jh.-1851

          Vollansicht Bestand 1.1.7

          Feldname Inhalt
          1.1 Signatur 1.1.7
          1.2 Titel Grundbuchsamt
          1.3 Zeitraum 16. Jh.-1851
          1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
          1.5 Umfang/Medium Bände: 88=4,2 Laufmeter; Schachteln: 8
          2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Seit der Aufhebung der Grundzinse durch Rudolf IV. im Jahr 1361 wurden von der Stadt Grundbücher geführt. Verzeichnet wurden von der Stadt jene Grundstücke, die unter städtischer Grundherrschaft standen. Die Grundbücher der sonstigen Grundherrschaften in Wien wurden von diesen selbst geführt. Das Grundbuchsamt hatte den gesamten Liegenschaftsverkehr sowie die auf Liegenschaften bezogenen Rechtsgeschäfte in den Grundbüchern (Gewähr-, Satz- und Dienstbücher) zu protokollieren und bezog dafür bestimmte Taxen. Die bekannt niedrigen Taxen wurden durch die Grundbuchsordnung 1566 neu geregelt. Für die Ausfertigung einer Gewähr oder eines Satzes waren 72 Pfennige zu entrichten. Nach einem Versuch, die Taxen 1638 zu erhöhen (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 20/1638), wurde 1684 eine neue Taxordnung für Grundbuchssachen erlassen (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 8/1684).

          Geführt wurde das Grundbuchsamt von zwei Grundbuchsverwesern beziehungsweise Grundbuchshandlern, die auch das Stadtsiegel verwahrten. Zur Durchführung der Schreibarbeiten stand ihnen bis 1526 die städtische Kanzlei zur Verfügung. Bis zur Stadtordnung von 1526 handelte es sich bei den beiden Grundbuchshandlern um je einen Ratsherrn und einen Genannten, danach wurden sie aus Mitgliedern des Äußeren Rats und der Bürgerschaft ausgewählt. Nach 1526 erledigten eigene Grund(buchs)schreiber die Schreibarbeiten. Die Verfolgung der Eintragungen wegen allfälliger Steuerneufestsetzungen war Aufgabe der Steuerdiener des Steueramts.

          Obwohl in der Stadtordnung von 1526 eine eigene Grundbuchsordnung angekündigt wurde, wurde diese nicht erlassen. Erst 1566 wurde mit der sogenannten Grundbuchsordnung der Stadt Wien "ein Katechismus der Grundbuchspraxis für herrschaftliche Grundbuchsverwalter" (Demelius, Grundbücher, 117) erlassen. Es handelt sich dabei um eine Sammlung von Fragen und Antworten, die das geltende Gewohnheitsrecht darstellten.

          Für die Grundbuchshandler wurden wiederholt ausführliche Instruktionen erlassen, so am 29. Februar 1656 (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 9/1656), am 23. Februar 1673 (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 5/1673), am 9. August 1676 (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 4/1676), am 12. März 1706 (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 2/1706) etc. Die Instruktionen gingen auf Vorschläge zurück, die anlässlich von Visitationen des Grundbuchsamtes gemacht wurden. Zu den Aufgaben des Grundbuchsamtes gehörte es, die Satz-, Gewähr- und Pfundgelder sowie die Grunddienste genau zu verrechnen und die Rechnungen jährlich der Stadtbuchhaltung zu übermitteln. Die Gefälle selbst mussten dagegen monatlichen in das Oberkammeramt erlegt werden.

          Das (Erb-)Pfundgeld, das mit dem Abfahrtsgeld vom Grundbuchsamt gemeinsam mit dem Steueramt und der Pupillenraitkammer (Waisendepositenamt) in Evidenz gehalten und auch eingehoben wurde, war "Denen von Wien" im Jahr 1690 eingeräumt worden (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 11/1690). Bei Besitzänderungen und Verlassenschaften setzte der "Tractatus de juribus incorporalibus" (Codex Austriacus, Band 2, 143ff., 4. Titel, § 5) das Pfundgeld in der Höhe von 3 Kreuzern pro 1 Gulden vom Wert des Grundstückes (nach Abzug der Schulden) fest. In Wien betrug die Höhe des Pfundgeldes nur 1 Kreuzer pro Gulden. Bis 1690 wurde das Pfundgeld nur für Besitzänderungen eingehoben, die nur durch Erbschaft selbst erfolgte, nach 1690 wurde die Entrichtung des Pfundgeldes in sämtlichen Erbschaftsfällen eingefordert. In der Instruktion für den Grundbuchshandler und Grundschreiber vom 12. März 1706 behandelten die Punkte 21 bis 27 die Einhebung des Erbpfundgeldes, das sich je nach Sachlage differenzierte (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 2/1706). 1709 wurde dieses Erbpfundgeld aufgehoben (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 9/1709) und seine Einhebung nur für den Fall gestattet, dass neben dem Erbfall eine weitere Veränderung mit dem betreffenden Grundstück erfolgt.

          Mit Intimationsdekret vom 27. September 1698 (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 20/1698) wurde angeordnet, dass das Grundbuchsamt gemeinsam mit der Pupillenraitkammer und dem Steueramt unter Aufsicht zweier Stadträte auch das empfangene Abfahrtgeld in Evidenz halten soll. Das Abfahrtgeld wurde bereits im General vom 14. Jänner 1591 erwähnt (Codex Austriacus, Band 1, 1ff.). So wurde etwa von den Bürgerinnen und Bürgern, die Wien aus Glaubensgründen verlassen mussten, eine zehnprozentige "Nachsteuer" ihres Besitzes eingehoben, durfte jedoch von der Stadt Wien nicht als Einnahmequelle in Anspruch genommen werden (Verbot durch die Regierung; WStLA, Hauptachivakten, A 1: 31/1625). Das Abfahrtgeld für die unkatholischen Emigranten wurde laut kaiserlicher Resolution 1654 eingestellt. Es gab vier Arten von Abfahrtgeld: 1) wenn ein Bürger sein Bürgerrecht aufgab; 2) wenn die bürgerlichen Witwen durch Heirat unter eine andere Instanz gelangten; 3) wenn bürgerliche Kinder durch Doktorat, Heirat, Eintritt in den geistlichen Stand oder Ähnliches unter eine fremde Jurisdiktion kamen; 4) wenn bürgerliche Vermögen durch Erbschaft an auswärtige Personen gerieten (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 12/1690). Festgesetzt wurde das Abfahrtgeld 1690 auf 3 Kreuzer pro Gulden (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 11/1690). Am 18. August 1698 wurde festgelegt, dass das Abfahrgeld auch von "academicis"
          abgestattet werden sollte (WStLA, Hauptachivakten, A 1: 51/1698).

          1720 und 1739 wurde vom Stadtrat die Anlegung eines topographisch angeordnetes Hauptbuches, wie es allgemein üblich war, für die Stadt angeregt, aber nicht durchgeführt. Erst als mit kaiserlicher Resolution vom 12. Februar 1740 (WStLA, Alte Registratur, A 1: 12/1740) dem Grundbuchsamt der Stadt Wien die Errichtung eines Urbariums "mit Gegenhalt und Kombinierung" der alten Gewähr-, Dienst- und Viertelbücher aufgetragen wurde, wurden die Inhalte der bisherigen Gewährbücher und der vier 1711/12 angelegten Viertelbücher in einem Urbar zusammengeführt. (Josef Pauser, Verfassung und Verwaltung der Stadt, in: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2, herausgegeben von Peter Csendes und Ferdinand Opll, Wien/Köln/Weimar 2003, 49-90, hier 68)

          Seit der Magistratsreform 1783 war das Grundbuchsamt Teil des politisch-ökonomisches Senats. 1850 wurde das Grundbuchsamt aufgelöst, seine Aufgaben gingen an die Bezirksgerichte über.
          2.3 Bestandsgeschichte Ordnung von Hanns Jäger-Sunstenau (1947-1974); Pläne wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt entnommen und aus konservatorischen Gründen in die Kartographische Sammlung gereiht (3.2.1.2).
          2.4 Übergeben von 1906 wurden in einem Dachbodenabteil im Rathaus die Grundbuchstaxen-Kontobücher (zusammen mit vielen anderen Rechnungen) aufgefunden und ins Archiv übernommen (Acc.Nr. 1824-1825); K.K. Grundbuchsamt beim Landesgericht Wien 1908: B 3/1 (Acc.Nr. 2072); der Hauptregistratur entnommen 1911: A 1/1 (Acc.Nr. 2287); Städtische Sammlungen 1911: B 2/1, A 1/2 (Acc.Nr. 2363); Stadtbuchhaltung 1913: A 2/1 (Acc.Nr. 2471)
          3.1 Form/Inhalt Enthält Bücher und Akten mit historisch-topographischen Informationen zur Entwicklung der Stadt; bis ins Mittelalter zurückgehende Sammelhandschriften mit Erlässen der Regierung über das Grundbuchswesen; Grundbuchsakten; Akten über die Gerichtsbarkeit verschiedener Grundherrschaften in Wien.
          3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
          3.4 Ordnung/Klassifikation Serien: B 1 - B 4, B 1001 (provisorisch), A 1 - A 2, A 1001 (provisorisch), einige noch nicht signierte Bücher mit alter Grundbuchssignatur.
          4.1 Zugangsbestimmungen Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG].
          4.3 Sprache Deutsch
          5.3 Verwandte Unterlagen WStLA, Gültakten (1.2.4.13); WStLA, Grundbücher (2.1.2); WStLA, Realgewerbe (1.2.4.9); Pläne aus dem Grundbuchsamt (3.2.1.2)
          5.4 Veröffentlichungen Otto Brunner, Die Finanzen der Stadt Wien von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert, Wien 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien 1/2), 197.
          Felix Czeike / Peter Csendes, Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Teil 2, Wien 1972 (Wiener Schriften 34), 183.
          Herich Demelius, Über die alten Wiener Grundbücher, in: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 9 (1951), 110-118.
          Karl Fajkmajer, Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien (1526-1740), in: Geschichte der Stadt Wien, herausgegeben vom Alterthumsvereine zu Wien. 5. Band, 2. Teil: Vom Ausgange des Mittelalters bis zum Regierungsantritt der Kaiserin Maria Theresia, 1740, Wien 1914, 100-159, hier 121-123.
          Karl Hecht, Der Finanzhaushalt der Stadt Wien im Zeitalter von 1570 bis 1600, ungedruckte philosophische Dissertation, Wien 1958, 54f.
          Josef Pauser, Verfassung und Verwaltung der Stadt, in: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2, herausgegeben von Peter Csendes und Ferdinand Opll, Wien/Köln/Weimar 2003, 49-90, hier 68.
          Richard Perger, Der organisatorische und wirtschaftliche Rahmen, in: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 1, herausgegeben von Peter Csendes und Ferdinand Opll, Wien/Köln/Weimar 2001, 199-246, hier 215.
          Rudolf Till, Geschichte der Wiener Stadtverwaltung in den letzten zwei Jahrhunderten, Wien 1957, 11.
          7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Susanne Claudine Pils November 2012
          7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
          7.2 Regeln ISAD(G)
          7.3 Datum der Beschreibung 06.11.2012
          7.3 Paraffe Pil
        • +1.1.2 - Unterkammeramt; Bauamt | 17. Jh.-20. Jh.
        • +1.1.3 - Steueramt und Erwerbsteuerbücher | 16. Jh.-1905
        • +1.1.4 - Steuerkataster | ca. 1855-1938
        • +1.1.5 - Wirtschaftskommission | 1737-1782, 1800-1804
        • +1.1.6 - Buchhaltung | (1598)-18. Jh.-20. Jh.
        • +1.1.8 - Konskriptionsamt | (1456)-18. Jh.-20. Jh.
        • +1.1.9 - Depositenamt | 1695-1872
        • +1.1.10 - Totenbeschreibamt | 1648-1938
        • +1.1.11 - Zimentierungsamt | 1869-1874
        • +1.1.12 - Marktamt | 1690-1944
        • +1.1.14 - Archiv | (1208)-1863-20. Jh.
        • +1.1.15 - Landwirtschaftsamt | (1890)-1918-1920
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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