Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes
Eine Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes zu erhalten ist in folgenden Fällen möglich:
- Die Miete wurde nach Sanierungsarbeiten am Haus durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten erhöht.
- Die Hauseigentümerin beziehungsweise der Hauseigentümer hebt einen "Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag" ein (Mietzinsvorschreibung).
Für Auskünfte und Anträge ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig.
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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