Grundkostenförderung - Förderung für Jungfamilien und begünstigte Familien
Jungfamilien oder begünstigte Familien, die bestimmte Einkommenshöchstgrenzen nicht überschreiten, können durch ein zusätzliches Darlehen zur Finanzierung der Grundkosten-Eigenmittel (Jungfamilienförderung) gefördert werden, wenn ein Baukostendarlehen in der Höhe von 12,5 Prozent der geförderten Gesamtbaukosten gewährt werden konnte.
Eine Jungfamilie ist eine Familie, in der kein Familienmitglied älter als 40 Jahre ist.
Eine begünstigte Familie ist eine Familie, die
- entweder ein behindertes Familienmitglied (Behinderungsgrad mehr als 45 Prozent)
- oder mindestens drei Kinder hat.
Förderungshöhe
Die maximale Höhe dieser Förderung beträgt 110 Euro pro Quadratmeter. Die Rückzahlung und Verzinsung dieser Grundkosten-Eigenmittel (Jungfamilienförderung) beginnt erst nach fünf Jahren. Beide Darlehen sind mit einem Prozent pro Jahr verzinst.
Laufzeit und Rückzahlung
Die Laufzeit dieser Darlehen variiert je nach Haushaltsgröße und Familieneinkommen zwischen fünf, zehn, 15 und 20 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in halbjährlichen Raten jeweils am 1. April und am 1. Oktober des laufenden Jahres. Bei Wiedervermietung kann sich die Laufzeit verkürzen, da jedes Darlehen nach dem 20. Jahr nach der Fertigstellungsanzeige (Benützungsbewilligung) enden muss. Diese Darlehen werden direkt an den Bauträger der Wohnung überwiesen.
Sollte die Rückzahlung nur mehr in zwei Halbjahresraten zu leisten sein, kann kein Grundkostendarlehen gewährt werden.
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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