Berechnung der Kredithöhe - Hilfe und Erläuterungen
Für die Berechnung der Kredithöhe sind folgende Informationen notwendig:
Höhe des Jahresnettoeinkommens (Familiennettoeinkommen)
Das Jahresnettoeinkommen (Familiennettoeinkommen) ist die Summe der Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Dabei zu berücksichtigen sind auch folgende Einkünfte:
- Karenzgeld
- Präsenz- oder Zivildienstentgelt
- Arbeitslosen- oder Sondernotstandshilfebezug
- Stipendien von inländischen Universitäten
- Erhalt von Alimenten (Alimente, die bezahlt werden, können vom Einkommen abgerechnet werden.)
Wohnungskategorie
- Genossenschafts- oder Mietwohnung gefördert nach § 14 oder § 12 WWFSG 1989
- Gemeindewohnung
- Förderung nach § 15 WWFSG 1989 (egal ob Gemeinde-, Miet-, Genossenschafts- oder Eigentumswohnung)
- Sanierungswohnung (Privat, Genossenschaft, Gemeinde)
- Eigentumswohnung gefördert nach § 14 oder § 12 WWFSG 1989
Über die Förderungsart der Wohnung informiert der Wohnungsanbieter (Bauträger oder Errichter).
Höhe der zu leistenden Eigenmittel
Die Eigenmittel sind nach Baukosten und Grundkosten aufgeteilt.
- Baukosten
- Das sind jene Kosten, die für die Errichtung des Objektes aufgewendet wurden und von der jeweiligen Mieterin beziehungsweise vom jeweiligen Mieter, der oder dem Nutzungsberechtigten oder der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer anteilig zu bezahlen sind.
- Grundkosten
- Das sind jene Kosten, die der Bauträger oder Errichter auf die neue Mieterin beziehungsweise den neuen Mieter, die oder den Nutzungsberechtigten oder die Eigentümerin beziehungsweise den Eigentümer überwälzen darf.
Bei Fragen informiert der jeweilige Wohnungsanbieter (Bauträger oder Errichter) über Baukosten und Grundkosten.
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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