Öko-Förderungen für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser

Seit Februar 2010 gibt es erweiterte Öko-Förderungsmöglichkeiten sowie veränderte Öko-Förderbeträge und Öko-Förderungsstandards.

  • "Niedrigenergiehaus" und "Niedrigenergiehaus mit Lüftungsanlage": In beiden Fällen wurden die Fördersätze erhöht.
  • Erstmals gefördert wird die Variante "Niedrigenergiehaus light".
  • Passivhaus: Der Fördersatz wurde erhöht.

Einreichung nur noch bis 31.12.2011

Förderungen für Passivhäuser, Niedrigenergiehäuser mit verbessertem Wärmeschutz, für Niedrigenergiehäuser mit verbessertem Wärmeschutz und Lüftungsanlage, für Niedrigenergiehäuser light und für Niedrigenergiehäuser light mit Lüftungsanlage können nur noch bis 31.12.2011 eingereicht werden.
Die Antragskonvolute müssen bei Einreichung auf jeden Fall eine rechtskräftige Baubewilligung beziehungsweise bei Kleingartenwohnhäusern eine Mitteilung der Abteilung Baupolizei (MA 37) enthalten.

Weitere Informationen: Neubau-Ökoförderung für Kleingartenwohnhäuser und Eigenheime - Antrag

Fristen und Anforderungen für Anträge vor dem 1.1.2012

Antragstellung auf Förderung von Bauvorhaben bei Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern (gilt nicht für Öko-Förderungsanträge)

  • Einreichung bei der Baubehörde bis 31. Dezember 2008:
    • Es gelten noch die alten Anforderungen sowohl an den Heizwärmebedarf als auch an das Heizungssystem.
  • Einreichung bei der Baubehörde ab 1. Jänner bis 30. Juni 2009:
    • Es gelten die untenstehenden Anforderungen an den Heizwärmebedarf, jedoch noch die alten Anforderungen an das Heizungssystem.
  • Einreichung bei der Baubehörde ab 1. Juli 2009 aber vor dem 1. Jänner 2012:
    • Es gelten die untenstehenden Anforderungen an den Heizwärmebedarf sowie die aktuellen Anforderungen an das Heizungssystem.

Für die vorgenannten Bauvorhaben gelten folgende Referenzwerte:

Gültigkeit

Referenzlinie für HWB BGF, RK zul

1,0 m

1,25 m

1,4 m

1,6 m

1,8 m

gültig bis 31.12.2008

25 x (1-2/lc) ohne WRL

65

65

61

56

53

21 x (1+2/lc) mit WRL

63

55

51

47

44

gültig ab 1.1.2009 bis 31.12.2011

15 x (1+2,5/lc) ohne WRL

45

45

42

38

36

11 x (1+2,5/lc) mit WRL

33

33

31

28

26

Antragstellung ab 1.1.2012

Ab 1. Jänner 2012 gelten für sämtliche Eigenheim- und Kleingartenwohnhaus-Förderungsanträge neue ökologische Rahmenbedingungen.

Referenzwerte für Heizwärmebedarf

Für die Neuerrichtung von Wohngebäuden einschließlich Zubauten, die ab 1.1.2012 bei der Baubehörde eingereicht werden, gelten folgende Referenzwerte in Bezug auf den Heizwärmebedarf:

Der zulässige HWB BGF, RK zul Wert gemäß nachstehender Tabelle darf nicht überschritten werden. Dieser errechnet sich aus der charakteristischen Länge (lc).

Referenzlinie für HWB BGF, zul

1,0 m

1,25 m

1,4 m

1,6 m

1,8 m

2 m

3 m

4 m

5 m

14,67 x (1+1,82/lc)

36,0

36,0

33,7

31,4

29,5

28,0

23,6

21,3

20,0

Zur Ermittlung des zulässigen Grenzwertes ist die Formel 14,67 x (1+1,82/lc) heranzuziehen. Für lc-Werte < 1,25 ist lc = 1,25 bzw. für lc-Werte > 5,00 ist lc = 5,00 in die Formel einzusetzen. Die zulässigen Grenzwerte sind auf Zahlenwerte mit einer Kommastelle zu runden.

Kontakt

In Zweifelsfällen halten Sie bitte Rücksprache mit der MA 25 - Gruppe Haustechnik und ÖKO-Förderungen.

Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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