Einmal-Zuschuss-Förderung für Wohnungsverbesserung ausgesetzt
Bei Förderungsanträgen auf Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern können derzeit keine nicht-rückzahlbaren Beiträge in Anspruch genommen werden. Das heißt, zurzeit kann keine Einmal-Zuschuss-Förderung gewährt werden.
Ausnahmen
Davon ausgenommen sind:
- Förderungen für den Einbau von einbruchshemmenden Wohnungseingangstüren,
- Maßnahmen für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern,
- der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung und
- die thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
Virtuelles Amt
- Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren - Förderungsantrag
- Behindertengerechter Umbau - Förderungsantrag
- Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung - Förderungsantrag
- Umfassende thermisch-energetische Sanierung - Förderungsantrag
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
Kontaktformular
