Einmal-Zuschuss-Förderung für Wohnungsverbesserung ausgesetzt

Bei Förderungsanträgen auf Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern können derzeit keine nicht-rückzahlbaren Beiträge in Anspruch genommen werden. Das heißt, zurzeit kann keine Einmal-Zuschuss-Förderung gewährt werden.

Ausnahmen

Davon ausgenommen sind:

  • Förderungen für den Einbau von einbruchshemmenden Wohnungseingangstüren,
  • Maßnahmen für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern und
  • der Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung.
Verantwortlich für diese Seite:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
Kontaktformular