Bau- und Abrechnungsvorgang - Förderung bei Wohnungsverbesserung

Stellen Sie einen Förderantrag bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50). Sie müssen mit dem Antrag ein Kostenanbot über die förderbare Maßnahme übermitteln. Nachdem Ihr Förderantrag von der Förderstelle (MA 50) geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie eine Zusicherung für einen Einmalzuschuss.

Firmenaufträge erst nach Förderungszusicherung

Ohne Zusicherung der Förderung haben Sie als Förderungswerberin oder Förderungswerber keine Rechtssicherheit. Daher sollten Sie Firmenaufträge, Kaufverträge, Bestellscheine oder Werkverträge erst nach der Zusicherung der Förderstelle (MA 50) abschließen und Zahlungen an Firmen gemäß dem Baufortschritt leisten. In der Zusicherung ist auch das Förderausmaß ersichtlich.

Endabrechnung

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Endabrechnung bei der Förderstelle (MA 50) einreichen. Die Abteilung Technische Stadterneuerung (MA 25) prüft die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten und ob die Rechnungen mit den Kostenanboten übereinstimmen. Erst danach erfolgt die Endabrechnung durch die Förderstelle (MA 50). Es werden nur Rechnungen für Arbeiten und Lieferungen berücksichtigt, die von befugten Unternehmen gelegt wurden.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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