Erforderliche Unterlagen - Wohnbeihilfe
Alle notwendigen Dokumente, die dem Antrag beigelegt werden, sollten qualitativ hochwertige Kopien sein. Gerichtlich erstellte Entscheidungsgrundlagen wie Scheidungsurteile oder Vergleichsausfertigungen sind immer im Original und in Kopien vorzulegen.
- Antrag auf Wohnbeihilfe (SD 103): 150 KB PDF • 130 KB RTF
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers (Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer haben für die letzten fünf Jahre eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich nachzuweisen; bei mit öffentlichen Mitteln durchgeführten Sanierungsarbeiten reicht bereits das Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung oder eines Befreiungsscheines aus.)
- Nachweis aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Meldenachweis, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde)
- Einkommensnachweise der im gemeinsamen Haushalt lebenden erwerbstätigen Personen, unter anderem auch der Lebensgefährtin beziehungsweise des Lebensgefährten sowie von Lehrlingen
Einkommens- und Arbeitsbescheinigung für die letzten drei Monate (SD 74): 92 KB PDF • 60 KB RTF
Fallweise eidesstattliche Erklärung (über das tatsächliche Nettoeinkommen) (SD 340): 150 KB PDF • 52 KB RTF - Erklärung über weitere Einkommen (SD 111): 51 KB PDF • 54 KB RTF
- Die Erklärung muss auch unterschrieben beigelegt werden, wenn kein weiteres Einkommen vorliegt.
- Antrag auf Überweisung der Wohnbeihilfe auf ein Girokonto (SD 363/S): 20 KB PDF • 50 KB RTF
Unterlagen bei Gemeindewohnungen
- Mietvertrag
- Zinsbuch beziehungsweise Kontoauszug über Bezahlung der Miete
- Weitere Informationen: Wiener Wohnen
Unterlagen bei sonstigen Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen
- Miet-, Nutzungs-, Kauf- oder Vorvertrag mit Unterschriften, Datum und Stampiglie
- Bestätigung des Wohnungsaufwandes (SD 120): 35 KB PDF • 75 KB RTF
- Bestätigung des Wohnungsaufwandes (SD 222): 47 KB PDF • 72 KB RTF
- Bestätigung über die Bruttomiete - Hauptmiete zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer
(gilt nur bei Bezug einer bedarfsorientierten Mindestsicherung nach dem Mindestsicherungsgesetz) - Grundbuchsauszug bei Eigentumswohnungen: Grundbuch - HELP.gv.at
Unterlagen bei erhöhter Miete für mit öffentlichen Mitteln sanierte Gebäude und Wohnungen
- Bestätigung der von der Hausverwaltung monatlich auf die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller überwälzten hausseitigen und/oder wohnungsseitigen Sanierungskosten (SD 222): 47 KB PDF • 72 KB RTF
- Bescheid über die erhaltene Mietzinsbeihilfe gemäß § 107 Einkommensteuergesetz 1988
Unterlagen bei mit öffentlichen Mitteln durchgeführten Einzelwohnungsverbesserungen, die zur Anhebung der Ausstattungskategorie führten
- Endabrechnungsbestätigung, ausgestellt von der MA 50
- Kreditvertrag mit endgültiger Rate
- Bestätigung der Hausverwaltung über Nutzfläche und Mietbeginn (SD 222): 47 KB PDF • 72 KB RTF
Kategorie anhebende Maßnahmen sind der Einbau eines WCs, eines Bades, einer Etagenheizung oder der Herstellung eines Fernwärmeanschlusses. Keine Kategorie anhebende Maßnahmen sind eine Fenstersanierung, die Erneuerung des Fußbodens oder die Erneuerung vorhandener Sanitär- und Heizungsanlagen.
Nachreichung von fehlenden Unterlagen
Sollten bei der Antragstellung nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, besteht die Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Termin die fehlenden Belege nachzureichen. Wird dieser Termin nicht eingehalten, sollte sofort mit der Abteilung für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Verbindung aufgenommen werden, damit dieser Termin verlängert wird. Andernfalls wird der Antrag wegen Nichterbringung der notwendigen Unterlagen abgewiesen. Der Antrag könnte dann frühestens ab dem Zeitpunkt gelten, an dem die erforderlichen Belege nachgereicht worden sind.
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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