Vormerkschein als Voraussetzung für eine Direktvergabe-Wohnung

Generell kommen für eine Direktvergabe-Wohnung nur Wohnungsinteressentinnen und -interessenten mit einem gültigen Vormerkschein in Frage. Diesen stellt Wiener Wohnen bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen und anerkanntem Wohnbedarf aus. Ausnahme: Die betreffende Wohnung befindet sich in einem der wenigen zur sogenannten Sondervergabe zählenden Objekte von Wiener Wohnen. Dann gibt es reduzierte Voraussetzungen ohne Vormerkschein-Bedingung: Wohnungsanzeiger - Wohnungen mit reduzierten Voraussetzungen.

Vormerkschein - Kriterien

  • Vormerkdatum
    • Das Vormerkdatum ("Vormerkung gültig ab: ...") auf dem Vormerkschein muss zeitlich vor dem von Wiener Wohnen festgelegten Stichtag für die jeweils angebotene Direktvergabe-Wohnung liegen. Dies trifft auch auf die Direktvergabe-Anzeigen im Wohnungsanzeiger zu. Ein Beispiel: Eine Wohnung ist mit dem Vermerk "Bewerbungen bis VMD: 31.8.2009" inseriert. Ein Vormerkschein mit dem Vormerkdatum "25.8.2009" würde dazu berechtigen, die Wohnung zu übernehmen. Mit einem Vormerkschein, der ein Vormerkdatum aufweist, das nach dem 31.8.2009 liegt, könnte die Wohnung nicht übernommen werden.
      Bewerberinnen oder Bewerber mit einem sogenannten "Vormerkschein für Wohnungswechsel" müssen das Vormerkdatum nicht berücksichtigen.
  • Wohnungsgröße, Personenanzahl
    • Betreffend Wohnungsgröße gilt die Grundregel: ein Wohnraum pro Person. Vereinzelt können jedoch Wohnungen (in sogenannten Sondervergabe-Objekten) von dieser "personenstandsgerechten" Vergabe abweichend vergeben werden. Das bedeutet, dass man in diesem Fall eine (um einen Wohnraum) größere Wohnung erhalten kann.
  • Wohnraumanzahl
    • Für welche Wohnraumanzahl eine Berechtigung vorliegt, ist dem Vormerkschein ("Berechtigt für ... Wohnräume") zu entnehmen.

Erst nach Genehmigung von Wiener Wohnen kann die in Direktvergabe angebotene Wohnung (von jemandem mit einem geeigneten Vormerkschein) übernommen werden.

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