Beendigung des Mietverhältnisses sowie Wohnungsweitergabe: Elektroanlage - Überprüfung, Befundung, Kostenersatz
Sofern es sich bei einer Wohnungsweitergabe, Direktvergabe sowie bei der Wohnungsrückgabe (im Falle einer Ablöseforderung für Elektroinstallationen) nicht um eine "gesetzliche" Mietrechtsfortsetzung handelt, ist die Überprüfung der elektrischen Anlage in der Wohnung erforderlich. Dies gilt allerdings nicht bei Wohnungen in sogenannten Plattenbauten (Fertigteilbauten). Hier gibt es eine Sonderregelung: Elektrobefund bei Plattenbauten.
Elektrische Anlage in der Wohnung - Überprüfung
Bei der gewünschten, erweiterten Wohnungsweitergabe beziehungsweise Direktvergabe ist Voraussetzung, dass von der Mieterin oder dem Mieter die Zustimmung zur Überprüfung der elektrischen Anlage in der betreffenden Wohnung seitens der Firma "EBE Elektrotechnik GmbH" gegeben wird.
Die genannte Firma wird jedenfalls vom zuständigen Wiener Wohnen Kundendienstzentrum als Prüforgan beauftragt. Im Zuge der Beantragung der Wohnungsweitergabe wird sodann eine schriftliche Vereinbarung betreffend der Überprüfung getroffen.
Im Falle einer Verlassenschaft hat die Zustimmung der erbserklärte Erbe zu erteilen. Wenn schon eine Einantwortungsurkunde vorliegt, gibt der eingeantwortete Erbe die Zustimmung.
Für den Zeitraum der Prüfung wird zwischen Mieterin beziehungsweise Mieter und Wiener Wohnen eine passende Kalenderwoche vereinbart. Nach Beauftragung der Firma "EBE Elektrotechnik GmbH" durch Wiener Wohnen wird der genaue Zeitpunkt der Prüfung (Halbtag) zwischen Mieterin beziehungsweise Mieter und der genannten Firma (23., Breitenfurter Straße 274, Telefon: (+43 1) 869 36 36) einvernehmlich festgelegt.
Kosten und Befundung
Die Kosten für diese Überprüfung werden direkt zwischen der "EBE Elektrotechnik GmbH" und Wiener Wohnen verrechnet.
Sollte die betreffende Mieterin beziehungsweise der betreffende Mieter von der geplanten Wohnungsweitergabe oder Direktvergabe zurücktreten, muss sie beziehungsweise er die Aufwendungen der Firma "EBE Elektrotechnik GmbH" übernehmen.
Falls ein negativer Zustandsbefund ausgestellt wird, ist die Brauchbarmachung der elektrischen Anlage erforderlich.
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