Wohnungsanzeiger - Gemeindewohnungsinserate
- Wohnungsanzeiger-Grundinformationen
- Wohnungstausch inserieren
- Direktvergabe inserieren
- Reduzierte Voraussetzungen
- Wohnungsanzeiger-Tauschangebote
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Wohnungsanzeiger-Grundinformationen
Monatlich neu, kostenlos, mit Wohnungsinseraten von Gemeindemieterinnen und Gemeindemietern
Der Wohnungsanzeiger von Wiener Wohnen ist eine kostenlose, monatlich neu (zumeist zwischen 1. und 5. des Monats) erscheinende Wohnungsinformationszeitung. Diese soll einerseits jenen Mieterinnen und Mietern, die ihre Gemeindewohnung gegen eine andere tauschen wollen, die Suche nach einem geeigneten Wohnungstausch-Partner beziehungsweise einer -partnerin erleichtern. Andererseits werden darin auch Gemeindewohnungen mit Privatablöse (sogenannte "Direktvergaben") inseriert. Außerdem werden wiedervermietbare Gemeindewohnungen mit reduzierten Voraussetzungen angeboten, was allen Wohnungssuchenden zusätzliche Chancen bietet.
Erhältlich in Kundendienstzentren, über Service-Telefon und Internet
Der Wohnungsanzeiger liegt in allen Wiener Wohnen Kundendienstzentren sowie im Willkommensservice zur freien Entnahme auf. Frisch gedruckt wird er an alle bei Wiener Wohnen erfassten Wohnungssuchenden, die einen gültigen Vormerkschein besitzen, sowie an alle hier vermerkten Direktvergabe- und Tauschinserentinnen beziehungsweise -inserenten verschickt. Damit werden diese automatisch und laufend über aktuelle Wohnungsangebote informiert. Am bequemsten ist es, den Download des aktuellen Wohnungsanzeigers zu nützen. Der Wohnungsanzeiger wird auch nach Anforderung beim Wiener Wohnen Service-Telefon 05 75 75 75 (österreichweit, zum Ortstarif) - unabhängig von einer gewünschten Inseratschaltung - gerne zugesendet.
Wohnungstausch inserieren
Durch Tauschanzeigen von tauschwilligen Gemeindewohnungsmieterinnen oder -mietern im Wohnungsanzeiger und datengleich im Internet ("Wiener Wohnen - Tauschangebote") kann eine passende Wohnung gefunden werden. Jede Hauptmieterin beziehungsweise jeder Hauptmieter einer Gemeindewohnung kann aber auch selbst mittels des an Wiener Wohnen zu sendenden Formulars "Wohnungstausch-Anzeige" die eigene Wohnung zum Tausch anbieten (Hinweis: Eine direkte Internet-Tausch-Inseratschaltung ist bei Wiener Wohnen nicht möglich!).
Die Schaltung einer Tauschanzeige ist gratis! Die Tauschanzeigen sind im Wohnungsanzeiger bezirksaufsteigend aufgelistet. Genaue Angaben über die Tauschvoraussetzungen und das erforderliche Wohnungstausch-Formular sind bei den Wohnungstausch-Informationen zu finden.
Anzeigenschluss: Damit das gewünschte Inserat gleich für die nächste Wohnungsanzeiger-Ausgabe berücksichtigt werden kann, müssen alle diesbezüglich erforderlichen Daten spätestens am 14. des laufenden Monats im für den Wohnungsanzeiger zuständigen Referat von Wiener Wohnen eingelangt sein. Dasselbe gilt für Änderungswünsche.
Direktvergabe inserieren (Wohnungen mit Privatablöse)
Durch die Direktvergabe haben Mieterinnen und Mieter beziehungsweise vorgemerkte Wohnungssuchende die Möglichkeit, Wohnungen direkt untereinander weiterzugeben: Mieterinnen und Mieter, die aus einer Gemeindewohnung ausziehen möchten, dürfen der künftigen Nachmieterin beziehungsweise dem zukünftigen Nachmieter fix eingebaute Einrichtungsgegenstände gegen eine Privatablöse von höchstens 4.000 Euro überlassen. Dazu müssen jedoch bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. So ist ein positiver Befund (beziehungsweise sind gegebenenfalls auch mehrere Befunde) erforderlich und die Besichtigung der Wohnung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Wiener Wohnen muss erfolgt sein. Wenn dies der Fall ist, aber (noch) keine geeignete Bewerberin oder kein geeigneter Bewerber vorhanden ist, kann die betreffende Gemeindewohnung von der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter im Wohnungsanzeiger von Wiener Wohnen (auf Dauer von bis zu sechs Monaten) kostenlos inseriert werden.
Die Inseratschaltung im aktuellen Wohnungsanzeiger kann nur durch Wiener Wohnen und nicht eigenständig online über Internet erfolgen. Inseriert wird der Großteil der Wohnungen meistens nur zwei oder drei Mal im Wohnungsanzeiger. Dann ist oftmals - samt Einbauküche, -schrank oder Maß-Wandverbau - bereits eine neue Mieterin oder ein neuer Mieter gefunden worden. Die Inserat-Grundangaben umfassen Bezirk, Adresse (Veröffentlichung ohne Angabe der Stiege und Türnummer), Wohnungsgröße, Telefonnummer, Ablösegegenstände und Ablösesumme. Die Wohnungen werden im Wohnungsanzeiger angeboten - gelistet nach Wohnraumanzahl und Bezirk.
Die meisten Inserate werden mit der Bedingung "Bewerbungen bis VMD (Vormerkdatum): ....." versehen. Das bedeutet: Der Vormerkschein einer interessierten Mieterin oder eines interessierten Mieters muss ein Vormerkdatum aufweisen, das zeitlich vor dem beim Inserat angeführten Datum liegt.
Dazu ein Beispiel: Eine Wohnung ist mit dem Vermerk "Bewerbungen bis VMD: 31.8.2011" inseriert. Eine Wohnungssuchende, deren oder ein Wohnungssuchender, dessen Vormerkschein beispielsweise ein Vormerkdatum ("Vormerkung gültig ab:") 25.8.2011 aufweist, kann diese Wohnung übernehmen. Ist der Vormerkschein mit einem späteren Vormerkdatum als dem 31.8.2011 versehen, besteht dazu keine Berechtigung.
Eine höhere Summe als die im Inserat angegebene darf nicht verlangt werden. Ebenso ist es nicht gestattet, die Höchstgrenze von 4.000 Euro zu überschreiten. Wenn Wiener Wohnen Kenntnis davon erhält, verwirkt die Inserentin oder der Inserent die Möglichkeit auf Weitergabe der Wohnung.
Reduzierte Voraussetzungen
Im Wohnungsanzeiger werden vereinzelt Wohnungen mit reduzierten Voraussetzungen angeboten. Diese bieten die Möglichkeit, bereits früher zu einer Gemeindewohnung zu kommen, als das nach dem Vormerkdatum auf dem Vormerkschein möglich wäre. Dabei kann die Bedingung, ein bestimmtes Vormerkdatum nicht zu überschreiten, aufgehoben sein; oder es steht eine Wohnung mit einem Wohnraum mehr zur Auswahl, als der Familiengröße entspräche.
Einige Wohnungen können in fast jeder Ausgabe des Wohnungsanzeigers auch ohne das Erfordernis eines Vormerkscheins angeboten werden. Hierbei handelt es sich teilweise um wiedervermietete Wohnungen, die aus verschiedenen Gründen bisher abgelehnt wurden. Ausschlaggebend sind zum Beispiel: Hohe Kosten, Erfordernis von erheblichen Investitionen oder höhere Ablösen gemäß § 10 des Mietrechtsgesetzes. Die Vergabe von Wohnungen ohne Vormerkschein kann jedenfalls nur dann erfolgen, wenn nicht genügend Bewerbungen bereits vorgemerkter Wohnungsinteressentinnen beziehungsweise -interessenten bei Wiener Wohnen vorliegen. Gewisse Mindestanforderungen (Staatsbürgerschaft, Einkommen) müssen auf alle Fälle erfüllt werden.
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