Jungwienervormerkung für Gemeindewohnungen - Wiener Wohnen
Die Jungwienervormerkung für eine Gemeindewohnung gilt für Paare (Ehepaare, eingetragene Partnerschaften, Lebensgefährten oder Geschwister) und Einzelpersonen (Einzelpersonen auch mit Kind beziehungsweise bei Schwangerschaft).
Angebotene Ein-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von etwa 30 Quadratmetern. Bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung kann beim Angebot von einer Größe von durchschnittlich 45 bis 50 Quadratmetern ausgegangen werden.
Weitere Anforderungen zum Einreichungszeitpunkt
- Alter unter 30 Jahre
- Keine eigene Hauptmiet-/Eigentumswohnung
- Die Wohnadresse in Wien muss zumindest seit zwei Jahren durchgehend der Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) sein.
Grundvoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres,
- Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft oder
- Antragstellung von EWR- sowie EU-Bürgerinnen beziehungsweise -Bürgern oder
- Antragstellung von Personen aus der Schweiz oder
- Antragstellung von anerkannten Flüchtlingen oder "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG sowie
- Unterschreitung der Einkommensobergrenzen
Hinweise zur Wohnungsanmeldung
Für die Beratung und Anmeldung ist das Wiener Wohnen Willkommensservice zuständig. Vergessen Sie gegebenenfalls nicht, alle erforderlichen Unterlagen beim Besuch dieser Stelle mitzunehmen! Sie haben auch die Möglichkeit, sich online für eine Gemeindewohnung anzumelden. Die Antragstellung von "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG und betreuten Personen ist online nicht möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Online-Wohnungsanmeldung.
- Gemeindewohnung - Anmeldung - Voraussetzungen und allgemeine Hinweise
- Online-Wohnungsanmeldung
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