Vormerkgrund für Gemeindewohnungen bei getrenntem Haushalt

Wegen getrennten Haushalts ist eine Vormerkung möglich. Dies gilt

  • für Ehepaare oder Lebensgefährten, die keine eigene Wohnung haben und
  • somit keinen gemeinsamen Haushalt führen können und
  • wenn der Zuzug zum anderen Partner wegen Entstehens eines Überbelages nicht zugemutet werden kann.

Die Bewertung solcher Ansuchen erfolgt analog einer Vormerkung wegen Überbelages. Dabei wird angenommen, dass der Zuzug zu dem Partner beziehungsweise der Partnerin mit der größeren (weniger überbelegten) Wohnung erfolgt.

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