Wissenswertes auf dem Weg zur Gemeindewohnung

Zwei Frauen unterhalten sich von Balkon zu Balkon.

Keine Maklerprovision bei Wiener Wohnen

Die Einreichung für eine Gemeindewohnung ist kostenlos.

Datenänderungen bekannt geben

Wenn Sie bereits für eine Gemeindewohnung vorgemerkt sind, ist es wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Daten umgehend bekanntgeben. Denn davon hängt die weitere Vormerkung oder Löschung des Ansuchens ab.

Wartezeit auf ein Wohnungsangebot

Freie Wohnungen werden zuerst an jene Interessentinnen und Interessenten vergeben, deren Vormerkschein das älteste Datum aufweist. Wiener Wohnen bietet vorgemerkten Personen zwei Wohnungen zur Besichtigung an, wobei das Wohnungsangebot nur im Rahmen der verfügbaren Wohnungen und der individuellen Anspruchsberechtigung erfolgt. Das heißt, dass die Wohnungsvergabe immer entsprechend der auf dem Vormerkschein angeführten Anzahl der Wohnräume erfolgt. Bis zu diesem Angebot wird es bedauerlicherweise immer eine Wartezeit geben. Denn die Anzahl der frei werdenden Wohnungen ist weitaus geringer, als die Zahl der vorgemerkten Interessentinnen und Interessenten. Die Wartezeit ist stark abhängig von der Wohnungsgröße und den Bezirkswünschen.

Wünsche zu Wohnbezirk und Wohnungsgröße

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit bei Wiener Wohnen Wünsche zum Wohnbezirk bekannt zu geben. Zu Bedenken ist aber, dass spezifische Bezirks-Wünsche zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeit führen können. Wünsche zur Wohnungsgröße sind nicht möglich. Die Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl, die mitzieht. Dadurch gewährleistet Wiener Wohnen soziale Gerechtigkeit bei der Wohnungsvergabe.

Rückmeldung auf einen Antrag für eine Gemeindewohnung

Spätestens drei Wochen nach Einreichung schickt Wiener Wohnen eine schriftliche Verständigung über Ihre Anmeldung aus.

Wohnungsgröße

Mit dem Vormerkschein ist gleichzeitig eine Berechtigung für eine gewisse Anzahl an Wohnräumen verbunden. Auf dem Vormerkschein steht dann: "Berechtigt für...Wohnräume". Für Gemeindewohnungen gilt prinzipiell die Grundregel: ein Wohnraum pro Person.

Gemeindewohnungskosten

In den Gemeindebauten sind Mieten und allfällige Finanzierungsbeiträge abhängig von der Größe, Kategorie und Förderungsart: Mietzins und Wohnungskategorien.

Wohnungsförderungen und -finanzierungen

Es gibt verschiedene Angebote der Stadt Wien für Förderungen und Finanzierungen: Rund ums Wohnen - Förderungen und Finanzierungen.

Wohnbeihilfen und Unterstützungen

Ein Bedarf für Beihilfe und Unterstützungen kann in vielen Situationen bestehen. Die Stadt Wien bietet hierzu verschiedene Möglichkeiten an: Rund ums Wohnen - Beihilfen und Unterstützungen

Anmeldung im Überblick

Fünf Schritte zur Gemeindewohnung

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