Einkommensgrenzen für Gemeindewohnungen

Im Jahr 2012 darf bei Einreichung für eine Gemeindewohnung die Summe der Nettoeinkommen aller in die zukünftige Gemeindewohnung einziehenden Personen nachfolgend angeführte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten:

Gesamteinkommensobergrenzen

Monatlich (14-mal)
(in Euro)

Jährlich
(in Euro)

Eine Person

2.952,85

41.340

Zwei Personen

4.400,71

61.610

Drei Personen

4.980

69.720

Vier Personen

5.559,28

77.830

Für jede weitere Person

plus 324,28

plus 4.540

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