Einkommensgrenzen für Gemeindewohnungen
Im Jahr 2012 darf bei Einreichung für eine Gemeindewohnung die Summe der Nettoeinkommen aller in die zukünftige Gemeindewohnung einziehenden Personen nachfolgend angeführte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten:
Gesamteinkommensobergrenzen
Monatlich (14-mal) |
Jährlich | |
|---|---|---|
Eine Person |
2.952,85 |
41.340 |
Zwei Personen |
4.400,71 |
61.610 |
Drei Personen |
4.980 |
69.720 |
Vier Personen |
5.559,28 |
77.830 |
Für jede weitere Person |
plus 324,28 |
plus 4.540 |
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