Vormerkgrund für Gemeindewohnungen bei unverschuldeter Dienstwohnungsaufgabe

Bei unverschuldeter Aufgabe einer Dienstwohnung ist eine Vormerkung möglich bei Wohnungswerberinnen oder Wohnungswerbern,

  • die bisher private Dienstwohnungen benützt haben und
  • die das Pensionsalter erreicht haben oder
  • ihren Dienstverpflichtungen wegen einer von der Sozialversicherung anerkannten Arbeitsunfähigkeit nicht mehr nachkommen können.
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