Vormerkgrund für Gemeindewohnungen bei unverschuldeter Dienstwohnungsaufgabe
Bei unverschuldeter Aufgabe einer Dienstwohnung ist eine Vormerkung möglich bei Wohnungswerberinnen oder Wohnungswerbern,
- die bisher private Dienstwohnungen benützt haben und
- die das Pensionsalter erreicht haben oder
- ihren Dienstverpflichtungen wegen einer von der Sozialversicherung anerkannten Arbeitsunfähigkeit nicht mehr nachkommen können.
Wiener Wohnen
Kontaktformular
