Vormerkgrund für Gemeindewohnungen für Personen mit Behinderung
Voraussetzungen
Unbedingtes Erfordernis für die Zuweisung einer behindertengerechten Gemeindewohnung ist, neben Erfüllung der Grundvoraussetzungen, dass die Wohnungsinteressentin beziehungsweise der Wohnungsinteressent Rollstuhlfahrerin oder Rollstuhlfahrer ist. Ein Nachweis in Form eines fachärztlichen Attests oder fachärztlichen Befundes oder dergleichen wird benötigt.
Einreichung und Zuweisung
Für die Antragstellung steht das Wiener Wohnen Willkommensservice zur Verfügung. Im Falle einer positiven Entscheidung wird ein Evidenzschreiben zugesandt.
Die spätere Wohnungsvergabe erfolgt über das Referat "Sondervergabe" im Wiener Wohnen Kundendienstzentrum für den 13. und 23. Bezirk, 23., Anton-Baumgartner-Straße 125.
Weitergabe einer behindertengerechten Wohnung
Die Weitergabe einer behindertengerechten Gemeindewohnung ist nicht möglich (zum Beispiel bei Wegzug oder Tod der Person mit Behinderung). Allfällige bisherige Mitbewohnerinnen und Mitbewohner müssten bei Bedarf abgesiedelt werden.
Weitere Informationen
Wiener Wohnen
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