Wohnungsaktion für JungarbeitnehmerInnen und Lehrlinge

Lehrlinge, Jungarbeitnehmerinnen und Jungarbeitnehmer (jeweils Einzelpersonen) können von Wiener Wohnen einmalig ein Wohnungsangebot für eine Ein-Zimmer-Wohnung erhalten. Die Wohnungsgröße beträgt dabei durchschnittlich 25 bis 35 Quadratmeter. Bei Ablehnung des Angebots ist eine nochmalige Antragstellung im Rahmen dieser Aktion nicht möglich.

Anforderungen zum Einreichungszeitpunkt

Lehrlinge

  • Alter unter 26 Jahre
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien
  • Mindestens einjähriger, durchgehender Hauptwohnsitz in einem der anderen acht österreichischen Bundesländer
  • Nachweis eines aufrechten Lehrverhältnisses in Wien

Jungarbeitnehmerinnen und Jungarbeitnehmer

  • Alter unter 26 Jahre
  • Kein Hauptwohnsitz in Wien
  • Mindestens einjähriger, durchgehender Hauptwohnsitz in einem der anderen acht österreichischen Bundesländer
  • Nachweis des erfolgreichen Lehrabschlusses innerhalb der letzten zwölf Monate in Wien
  • Nachweis eines aufrechten Arbeitsverhältnisses in Wien

Grundvoraussetzungen

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft oder
  • Antragstellung von EWR- sowie EU-Bürgerinnen beziehungsweise -Bürgern oder
  • Antragstellung von Personen aus der Schweiz oder
  • Antragstellung von anerkannten Flüchtlingen sowie "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG
  • Unterschreitung der Einkommensobergrenzen

Hinweise zur Wohnungsanmeldung

Für die Wohnungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das Wiener Wohnen Willkommensservice. Vergessen Sie nicht, benötigte Dokumente und Nachweise mitzunehmen.

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