Wohnungsaktion für JungarbeitnehmerInnen und Lehrlinge
Lehrlinge, Jungarbeitnehmerinnen und Jungarbeitnehmer (jeweils Einzelpersonen) können von Wiener Wohnen einmalig ein Wohnungsangebot für eine Ein-Zimmer-Wohnung erhalten. Die Wohnungsgröße beträgt dabei durchschnittlich 25 bis 35 Quadratmeter. Bei Ablehnung des Angebots ist eine nochmalige Antragstellung im Rahmen dieser Aktion nicht möglich.
Anforderungen zum Einreichungszeitpunkt
Lehrlinge
- Alter unter 26 Jahre
- Kein Hauptwohnsitz in Wien
- Mindestens einjähriger, durchgehender Hauptwohnsitz in einem der anderen acht österreichischen Bundesländer
- Nachweis eines aufrechten Lehrverhältnisses in Wien
Jungarbeitnehmerinnen und Jungarbeitnehmer
- Alter unter 26 Jahre
- Kein Hauptwohnsitz in Wien
- Mindestens einjähriger, durchgehender Hauptwohnsitz in einem der anderen acht österreichischen Bundesländer
- Nachweis des erfolgreichen Lehrabschlusses innerhalb der letzten zwölf Monate in Wien
- Nachweis eines aufrechten Arbeitsverhältnisses in Wien
Grundvoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Vorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft oder
- Antragstellung von EWR- sowie EU-Bürgerinnen beziehungsweise -Bürgern oder
- Antragstellung von Personen aus der Schweiz oder
- Antragstellung von anerkannten Flüchtlingen sowie "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG
- Unterschreitung der Einkommensobergrenzen
Hinweise zur Wohnungsanmeldung
Für die Wohnungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das Wiener Wohnen Willkommensservice. Vergessen Sie nicht, benötigte Dokumente und Nachweise mitzunehmen.
Wiener Wohnen
Kontaktformular
