Ansuchen um eine Gemeindewohnung - Kriterien
Jede Gemeindewohnungs-Anmeldung wird auf bestimmte Kriterien überprüft.
Für den Erhalt eines Vormerkscheines und die spätere Zuweisung einer Gemeindewohnung ist
- die Erfüllung von Grundvoraussetzungen,
- die Unterschreitung der geltenden Einkommenshöchstgrenzen, sowie
- die Bestätigung von Angaben mit Original-Unterlagen beziehungsweise -dokumenten
erforderlich. Zudem muss ein begründeter Wohnbedarf vorliegen.
Vormerkgründe
Folgende Vormerkgründe können anerkannt werden:
- Überbelag
- Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung
- Krankheits-, altersbedingter Wohnungsbedarf
- Jungwienervormerkung (für Paare und Einzelpersonen unter 30 Jahre, ohne eigene Wohnung)
- Getrennter Haushalt
- Wohnung für Personen mit Behinderung
- Unverschuldete Aufgabe einer Dienstwohnung
Wiener Wohnen
Kontaktformular
