Superförderung bei neuen Gemeindewohnungen
Gemeindebau - Finanzierung
Die Finanzierung der Kosten für den Bau einer neuen Gemeindewohnung erfolgt durch:
- einen Baukostenzuschuss des Landes Wien (zirka 40 bis 50 Prozent der Gesamtbaukosten),
- ein Hypothekardarlehen (zirka 40 bis 50 Prozent der Gesamtbaukosten) und
- den Finanzierungsbeitrag der Mieter und Mieterinnen (12,5 Prozent der Gesamtbaukosten).
Geringes Einkommen - günstiger Eigenmittelkredit und Superförderung
Das Hypothekardarlehen wird zum Teil durch ein günstigeres Wohnbauförderungsdarlehen ersetzt, das nur teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden muss. Mieter und Mieterinnen mit geringerem Einkommen müssen den erforderlichen Finanzierungsbeitrag nicht bar bezahlen. Sie erhalten stattdessen einen vom Land Wien geförderten, mit nur einem Prozent verzinsten Eigenmittelersatzkredit (Eigenmittelersatzdarlehen). Durch die sogenannte "Superförderung" fällt also die Aufbringung des Finanzierungsbeitrages aus den Eigenmitteln weg. Zusätzlich kann sich der monatliche Zins um bis zu 0,70 Euro pro Quadratmeter reduzieren (Rückzahlungsstundung).
Zu beachten ist, dass die Gewährung der Superförderung an das Eigenmittelersatzdarlehen gebunden ist. Wenn jemand die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, aber dennoch kein Eigenmittelersatzdarlehen in Anspruch nimmt, kann auch keine Superförderung gewährt werden. Dieser Mieter beziehungsweise diese Mieterin hat demnach die 0,70 Euro pro Quadratmeter Rückzahlungsrate für das Landesdarlehen zu entrichten.
Höhe des Eigenmittelersatzdarlehens
Ob das Eigenmittelersatzdarlehen für den gesamten Finanzierungsbeitrag (das sind bis zu 12,5 Prozent der förderbaren Gesamtbaukosten bei nach § 14 WWFSG 1989 geförderten Wohnungen) oder nur für einen Teil gewährt wird, richtet sich nach dem Familieneinkommen und den dafür geltenden Einkommensgrenzen. Wenn nur ein Teilanspruch auf das Eigenmittelersatzdarlehen besteht, muss der Rest vom Mieter oder der Mieterin bar bezahlt werden.
Mieter und Mieterinnen, die ein 12,5-prozentiges Eigenmittelersatzdarlehen erhalten, brauchen das neue Wohnbauförderungsdarlehen nicht zurückzahlen, wodurch sich die erwähnten 0,70 Euro pro Quadratmeter weniger Zins ergeben. Wer nur Anspruch auf ein 7,5-prozentiges Eigenmittelersatzdarlehen hat, zahlt die Hälfte des Darlehens zurück, erspart sich also immer noch 0,40 Euro pro Quadratmeter monatlich.
Aktueller Anspruch auf Superförderung wird überprüft
Da die Superförderung eine Starthilfe sein soll, bis sich das Einkommen der neuen Mieter erhöht hat, wird alle fünf Jahre überprüft, ob noch Anspruch auf die Superförderung besteht. Hat sich die Förderungswürdigkeit zum Beispiel von einem 12,5-prozentigen auf ein 7,5-prozentiges Eigenmittelersatzdarlehen reduziert, sind ab diesem Zeitpunkt 0,35 Euro pro Quadratmeter Rückzahlung zu zahlen. Hat sich das Einkommen auch über diese Förderungswürdigkeit erhöht, werden die vollen 0,70 Euro Rückzahlung eingehoben. Ebenso muss dann der noch offene Teil des Eigenmittelersatzdarlehens ausbezahlt werden, auf den kein Anspruch mehr besteht.
Auswirkung auf Wohnbeihilfe
Mieter und Mieterinnen von Gemeindewohnungen können vom Land Wien (Magistratsabteilung 50) eine Wohnbeihilfe erhalten. Die Gewährung der Superförderung vermindert die Berechnungsgrundlage für diese Wohnbeihilfe. Daher kann sich bei Wohnbeihilfe-Beziehern oder -bezieherinnen durch die Gewährung der Superförderung eine Verminderung der Wohnbeihilfe ergeben.
Weitere Informationen zur Superförderung sind auch beim Mieterhilfe-Telefon zu erfahren.
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