Gartenordnung für Mietergärten in Wohnhausanlagen der Stadt Wien
Die Gartenordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie soll mithelfen, das Zusammenleben aller Mieterinnen und Mieter sowie ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner so problemlos und angenehm wie möglich zu gestalten. Wie überall, wo Menschen zusammenleben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, aber auch die Beachtung der jeweiligen Rechte und Pflichten, die besten Voraussetzungen für ein reibungsloses Miteinander im Haus. Sollte die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter es wünschen, sind Abänderungen in einzelnen Bereichen der Gartenordnung für die betreffende Wohnhausanlage möglich.
Mietergärten - Benützungshinweise
- Arbeiten, die intensive Lärm-, Rauch-, Geruchs- und Staubbelästigung hervorrufen, sind zu vermeiden.
- Bei Einsatz von Motorgeräten: Beachten Sie, dass die Nachbarn auch ein Bedürfnis nach Ruhe haben. Nehmen Sie darauf Rücksicht.
- An Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr und an Samstagen von 12 bis 24 Uhr ist die Verwendung von Geräten und Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (etwa Rasenmäher) verboten (Kundmachung des Magistrates der Stadt Wien vom 26. September 1974 auf Grund der Paragraphen 76 und 108 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien).
- Das Halten von Tieren in der Gartenparzelle ist verboten.
- Die Gärten sind zu pflegen, es ist kein Gerümpel abzulagern.
- Zum Straßenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge, Autowracks, Wohnanhänger et cetera sind im Garten nicht abzustellen.
- Vor Frosteinbruch entleeren Sie unbedingt die Wasserleitung(en) im Garten.
Grillen
Das Grillen ist nur im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme gestattet, wobei die Mietergemeinschaft entsprechende Benützungsregelungen festlegen kann.
Gartenabfälle
Gartenabfälle sind gesondert zu entsorgen beziehungsweise dürfen nur in speziellen Kompostanlagen untergebracht werden. Die freie Lagerung sowie das Verbrennen von Gartenabfällen sind nicht gestattet. Das "Wiener Misttelefon 546 48" der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) berät Sie bei Fragen zur Lagerung und Entsorgung des Abfalls.
Gestaltung und Instandhaltung der Mietergärten
Um die Gärten schön zu gestalten, hat WIENER WOHNEN spezielle Gestaltungsrichtlinien entwickelt.
Geltung der Gartenordnung
Die Bestimmungen dieser Gartenordnung gelten für alle Hausbewohnerinnen und Hausbewohner. Hauptmieterinnen beziehungsweise Hauptmieter sind auch für Übertretungen der Gartenordnung verantwortlich und haftbar, die von Mitbewohnerinnen, Mitbewohnern oder in ihrem Mietobjekt verkehrenden Personen begangen werden.
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