Mängel-, Schadensbehebung, Räumung bei Beendigung des Mietverhältnisses
Alle über die normale Abwohnung hinausgehenden Schäden müssen behoben werden. Fehlendes hauseigenes Inventar wird gegen Kostenersatz von Wiener Wohnen beigestellt. Zurückgelassene nicht hauseigene Gegenstände werden gegen Kostenersatz entfernt. Betreffend entstandener Schäden besteht die Wahl, entweder diese selbst zu beheben oder sie ebenfalls von Wiener Wohnen gegen Kostenersatz beheben zu lassen. Nachstehend wird über den erforderlichen Zustand der Gemeindewohnung und des Inventars vor der Wohnungsübergabe informiert:
- Boden-, Wand-, Deckenbeläge und Fliesen
- Fenster und Türen
- Sanitärgegenstände und Heizkörper
- Loggiaverbau, Zwischenwände, bauliche Änderungen
- Wohnungsräumung und sonstige Erledigungen
Boden-, Wand-, Deckenbeläge und Fliesen
- Was ist zu entfernen?
- Wand- oder Bodenbeläge, die beschädigt oder nicht vollflächig verlegt sind (zum Beispiel wenn Fliesen an der Wand nicht auch hinter, sondern nur jeweils seitlich von Küchenhochschränken beziehungsweise oberhalb von Kühlschränken verlegt worden sind), Fliesen, Teppiche oder Kunststoffbeläge, die über einen bestehenden Boden(belag) gelegt wurden, Tapeten, die nicht vollflächig verlegt wurden beziehungsweise beschädigt, verschmutzt oder für die Nachnutzung unzumutbar sind, Klebereste, Farbspritzer und starke Kratzer, Decken- oder Wandverkleidungen (Holz, Styropor et cetera)
- Was ist zu ergänzen oder auszutauschen?
- Fehlende Sesselleisten, Abdeckungen von Fernwärmeleitungen, Fliesen im Bad, wenn sie durch Bohrlöcher beschädigt wurden. Ausnahme: Bohrlöcher von der Installation allgemein üblicher Gegenstände wie Seifenschalen, Wandspiegel (zum Beispiel "Allibert"), Handtuchhalter und so weiter
Fenster und Türen
Alle Innentüren müssen montiert und in funktionsfähigem, unbeschädigtem Zustand vorhanden sein. Bunte oder mehrfarbige Anstriche sind nicht akzeptabel, Aufkleber, Folien, Türtapeten, Spiegelfliesen (und so weiter) sind zu entfernen. Tür- und Fensterbeschläge müssen vorhanden und funktionstüchtig sein. Gebrochene oder gesprungene Glasscheiben bei Fenstern oder Innentüren sind zu erneuern.
Sanitärgegenstände und Heizkörper
Emailschäden an Badewannen, Sprünge (Risse) in Waschbecken oder WC-Schalen sind zu reparieren (erneuern). (Doppel-)Abwäsche in der Küche muss vorhanden und (wieder) angeschlossen sein (sofern in ursprünglicher Wohnungsausstattung vorhanden gewesen). Alle übernommenen Armaturen müssen vorhanden, angeschlossen und funktionstüchtig sein.
Heizkörper dürfen nicht bunt/verschiedenfarbig lackiert sein. Allfällige Heizkörperverkleidungen sind zu entfernen. Etwaige zwischenzeitlich demontierte Heizkörper müssen in der Wohnung wieder (wie ursprünglich) funktionstüchtig montiert sein.
Loggiaverbau, Zwischenwände, bauliche Änderungen
Schadhafte, nicht bewilligte oder nicht der Bewilligung entsprechende Loggienverbauten sind zu entfernen, ausgenommen baulicherseits errichtete. Zwischenwände, die ohne schriftliche Bewilligung der Verwaltung oder nicht nach den Auflagen der Bewilligung errichtet wurden, sind ebenfalls zu entfernen. Räume, aus welchen ohne schriftliche Bewilligung Zwischenwände entfernt wurden, sind standardgemäß (ursprünglicher Zustand) wieder herzustellen. Bei Aufforderung sind alle baulichen Änderungen wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen.
Wohnungsräumung und sonstige Erledigungen
Sämtliches persönliches Mobiliar muss bis zum Wohnungsübergabetermin ausgeräumt sein.
- Die Entfernung sämtlicher Einrichtungsgegenstände (inklusive Abwaschunterbaukästen, Beleuchtungskörper, etwaiger Internetmodems und SAT-Anlagen) sowie Einbaumöbel und dergleichen hat zu erfolgen.
- Das zur Wohnung gehörende Kellerabteil muss geräumt, ordnungsgemäß mit Türnummernangabe der Wohnung beschriftet und versperrt sein.
- Alle vorhandenen Schlüssel (Wohnungs-, Mietgegenstands-, Haustor-, Postkasten-, Kellerschlüssel, Garagenschlüssel, elektronischer Garagenöffner) sind zurückzugeben. Etwaige fehlende Schlüssel oder Sperrkarten sind zu ersetzen.
- Sofern bei Mietvertragsabschluss an Sie ausgehändigt: Das Anlagenbuch und der positive Prüfbericht über die elektrische Anlage sind zurückzugeben.
- Strom- und Gaszähler, etwaige Heizkostenverteiler sowie Warmwasserzähler sollten abgelesen und die Abmeldung bei den Energielieferanten und bei Telekabel und so weiter vereinbart sein.
- Beauftragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Bank die Einstellung des Mietzins-Einziehungsauftrages.
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