Gemeindewohnung - Beendigung des Mietverhältnisses

Mietverhältnis - Beendigungsmöglichkeiten

  • Durch Wohnungsrückgabe - einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages und Rückstellung der geräumten Wohnung an Wiener Wohnen
  • Durch Direktvergabe der Gemeindewohnung (mit Privatablöse-Option) an einen ausgewählten Wohnungsnachfolger beziehungsweise eine Wohnungsnachfolgerin bei Erfüllung gewisser Bedingungen
  • Durch Wohnungsweitergabe (Mietrechtsfortsetzung und Mietrechtsübertragung). Hierbei können unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige des Hauptmieters oder der Hauptmieterin die Wohnung übernehmen beziehungsweise Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten in das bestehende Mietverhältnis eintreten.

Fristen, Ablöse, Befunde, Schadensbehebung

  • Fristen: Für eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrags und Wohnungsrückstellung an Wiener Wohnen ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Ablöseansprüche müssen rechtzeitig gestellt werden.
  • Gesetzliche Ablöse und Privatablöse bei Wohnungsdirektvergabe: Unter bestimmten Bedingungen kann eine Ablöse (Ersatz für Aufwendungen) bei der Wohnungsrückgabe an Wiener Wohnen und bei der Direktvergabe einer Gemeindewohnung verlangt werden.
  • Befunde: Bei Wohnungsweitergabe und Direktvergabe sind Installations- beziehungsweise Überprüfungsbefunde erforderlich. Bei der Wohnungsrückgabe sind Befunde im Falle einer Ablöseforderung notwendig.
  • Schäden und Mängel: Über die normale Abwohnung hinausgehende Schäden müssen vor Wohnungsräumung behoben, fehlendes hauseigenes Inventar muss ersetzt werden.
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