Befunde für Installationen und Geräte bei Beendigung des Mietverhältnisses
Bei Beendigung des Mietverhältnisses im Zuge einer Wohnungsweitergabe oder Direktvergabe (Wohnungsweitergabe mit Privatablöse) sind Befunde erforderlich. Bei der Wohnungsrückgabe nur im Falle einer Ablöseforderung gemäß § 10 MRG (Mietrechtsgesetz).
Wann sind keine Befunde nötig?
- Bei gesetzlichem Eintritt gemäß § 12 und § 14 MRG (Mietrechtsgesetz)
- Bei einer Wohnungsrückgabe ohne Ablöseforderung.
Im Fall einer Ablöse gemäß § 10 MRG ist jedoch bei einvernehmlicher Auflösung des Mietvertrages ein Befund - zum Beispiel betreffend Funktion einer zurückgelassenen Gasetagenheizung oder bei Elektroinstallationen - erforderlich!
Welche Befunde sind erforderlich?
Nachfolgend angeführte Befunde (aber nicht bei oben angeführter Konstellation):
Positiver Gasbefund
- Bei bestehender Gasversorgung der Wohnung
- Erstellung nicht älter als drei Monate
- Bestellung nur bei WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH unter Telefon (+43 1) 401 28-1680 und 401 28-1681
- Für einen positiven Befund werden die Kosten erstattet. Die dafür bezahlte Rechnung ist zwecks Kostenersatz im Wiener Wohnen Kundendienstzentrum vorzulegen. Dies soll anlässlich eines persönlichen Gesprächs mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter von Wiener Wohnen nach vorheriger Terminvereinbarung über die Service-Nummer 05 75 75 75 (österreichweit, zum Ortstarif) erfolgen.
Positiver Überprüfungsbefund
- Für Gasverbrauchsgeräte mit mehr als 15 Kilowatt (kw)
- Zum Beispiel: Gaskombitherme, zehn Liter Durchlauferhitzer
- Überprüfung laut Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz
- Erstellung nicht älter als fünf Jahre
- Kein Kostenersatz von Wiener Wohnen
- Bei Ablöseanspruch nach § 10 des Mietrechtsgesetzes
- Als Nachweis der Funktionsfähigkeit
- Zum Beispiel für eine zurückgelassene Gasetagenheizung oder Kombitherme
- Erstellung nicht älter als drei Monate
- Achtung! Längstens 14 Tage vor vereinbartem Übergabetermin schriftlich dem zuständigen Wiener Wohnen Kundendienstzentrum übermitteln!
Positiver Elektrobefund
- Die Überprüfung der elektrischen Anlage in der Wohnung ist erforderlich.
- Bei negativem Zustandsbefund: Die Brauchbarmachung der elektrischen Anlage muss erfolgen.
- Eine Sonderregelung gibt es bei Wohnungen in sogenannten Plattenbauten (Fertigteilbauten): Elektrobefund bei Plattenbauten.
Positiver Überprüfungsbefund des Luftverbunds
In Wohnungen mit fanggebundenen Feuerstätten (Befunderstellung nicht älter als drei Monate). Zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Risiken in Wohnungen mit fanggebundenen Feuerstätten ist die ausreichende Zuluftführung von außen nachzuweisen. Fanggebundene Feuerstätten sind solche, die in einen Rauchfang münden, wie zum Beispiel Gastherme, Gaskonvektor, Durchlauferhitzer, Ölofen, Holzofen et cetera.
Die Kosten für den positiven Befund, der über den Rauchfangkehrer - Genossenschaft EWG der
Wiener Rauchfangkehrer - einzuholen ist, übernimmt Wiener Wohnen. Die bezahlte Rechnung für den positiven Luftverbundsbefund ist zwecks Kostenersatz ebenfalls mit den zusätzlich
erforderlichen Befunden anlässlich des vereinbarten persönlichen Gesprächs im Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen mitzubringen.
Refundierungen
Sämtliche Refundierungen (Befunde, Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen) erfolgen erst nach Abschluss des Mietvertrages mit der Nachmieterin oder dem Nachmieter beziehungsweise nach Aushändigung der Bestätigung über den Mietvertragseintritt an die Nachmieterin oder den Nachmieter.
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