Das Mietermitbestimmungsstatut
Dieses Mietermitbestimmungsstatut gilt für alle Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen und wird hier in der textlichen Orginalfassung wiedergegeben:
Präambel
Wohnen ist ein Grundrecht des Menschen. Kaum andere Maßnahmen greifen so unmittelbar in das Leben des Einzelnen ein wie solche im Wohnbereich. Niemand kennt die Interessen der Mieter besser und kann sie daher besser vertreten als die Mieter selbst. Mitbestimmung und Mitverantwortung bedeuten Demokratie im Wohnbereich.
Das Mitbestimmungsstatut für die Mieter der Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen schafft unbeschadet der geltenden Bundes- und Landesgesetze Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte der Mieter. Diese Rechte der Mietergemeinschaft finden ihre Grenzen dort, wo bestehende Rechte Einzelner eingeschränkt werden.
Die durch Gesetze und Verträge garantierten Rechte der einzelnen Mieter und Dritter bleiben somit voll gewährleistet. Keine Bestimmung dieses Statutes ist so zu verstehen, dass dadurch in bestehende Rechte Einzelner eingegriffen wird.
Die Grundsätze des sozialen Wohnbaus - wie die Schaffung und Erhaltung leistbarer Wohnungen für finanziell Schwächere oder das Schaffen und Erhalten von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche - sollen durch das Statut gefördert werden. Darüber hinaus erklärt die Stadt Wien - Wiener Wohnen ihre grundsätzliche Bereitschaft, künftige Mieter bei der Gestaltung neuer Wohnungen mitwirken zu lassen.
Das Mietermitbestimmungsstatut in 23 Abschnitten
- § 1 Begriff der Wohnhausanlage
- § 2 Personenbezogene Bezeichnungen
- § 3 Rechte der Mieter
- § 4 Organe der Mietermitbestimmung
- § 5 Mieterversammlung
- § 6 Aufgaben der Mieterversammlung
- § 7 Mieterbeirat
- § 8 Arbeitsweise des Mieterbeirates
- § 9 Wahl eines einzigen Mietervertreters
- § 10 Aufgaben des Mieterbeirats
- § 11 Wahl des Mieterbeirats
- § 12 Wahlanzeige
- § 13 Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche
- § 14 Allgemeiner Inhalt der Mitwirkung
- § 15 Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
- § 16 Betriebskosten
- § 17 Errichtung und Wartung von Aufzügen
- § 18 Gemeinschaftseinrichtungen
- § 19 Hausordnung und Benützungsregelungen für Gemeinschaftsanlagen
- § 20 Wechsel der Verwaltung
- § 21 Unterstützungspflicht der Stadt Wien - Wiener Wohnen
- § 22 Streitschlichtung
- § 23 Übergangsbestimmung
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